Betriebsverfassung
Problempunkt
Der klagende Flugkapitän beantragte bei dem beklagten Luftfahrtunternehmen die Verringerung seiner Arbeitszeit um jährlich 30 Tage. Diese
Problempunkt
Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen des Lebensmittel-Einzelhandels, versucht seit einigen Jahren, prozessuale Auseinandersetzungen durch
Problempunkt
Der Kläger war als Kameraassistent seit 1967 bei der beklagten Rundfunkanstalt beschäftigt. Bis 1989 stand dem Kläger ein persönlicher
Problempunkt
Der schwerbehinderte Kläger ist seit 1986 bei der Beklagten als Maschinenarbeiter (Brutto-Monatseinkommen zuletzt ca. 4 000 DM) tätig. Er
Problempunkt
Der Kläger ist als einer von 14 Druckern bei der Beklagten beschäftigt. Diese gehört mit der M-GmbH (17 Drucker) zu einem Konzern. Beide
Problempunkt
Der bei der beteiligten Arbeitgeberin, einer Wohnungsbaugenossenschaft, seit 1974 zuletzt als Hausmeister beschäftigte Arbeitnehmer K ist
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten seit August 1996 als Verkäuferin beschäftigt. Zum 28.Februar 1997, also noch innerhalb der ersten sechs
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl des Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat. Die Arbeitgeberin rügt einen Verstoß
Problempunkt
Die Arbeitgeberin A wendet in ihrem Betrieb den Gehaltstarifvertrag für Angestellte der Druck-/Medienindustrie (GTV) an. Oberste
Problempunkt
Den beiden Entscheidungen lagen ähnliche Sachverhalte zugrunde. Im ersten Fall hatte ein Rundfunkunternehmen, im zweiten ein
Problempunkt
Die Arbeitgeberin betreibt ein Möbelhaus und beschäftigt etwa 200 Arbeitnehmer. Sie informierte den Betriebsrat über einen geplanten
Problempunkt
Bei einer Betriebsratswahl wurden bereits zuvor ordentlich gekündigte Arbeitnehmer als Mitglieder und Ersatzmitglieder gewählt. Der
