Rechtsprechung
Problempunkt
In § 2 des Arbeitsvertrags mit dem Mitarbeiter vom 26.10.1999 ist u.a. vereinbart: "Entsprechend seiner Tätigkeit wird der Arbeitnehmer in
Problempunkt
Bei der Beklagten war ein Gleitzeitsystem mit einer Normalarbeitszeit von 8.00 Uhr bis 15.45 Uhr etabliert. Nach der zugrunde liegenden
Problempunkt
Der Mitarbeiter war als Werksschutzfachkraft bei einem Unternehmen der Bewachungs- und Sicherheitsbranche beschäftigt. Sein im
Problempunkt
Zwischen dem Kläger (Arbeitnehmer) und der Beklagten (Arbeitgeberin) bestand ein Arbeitsvertrag in dem es u. a. heißt: "Für das
Problempunkt
Die Beklagte betreibt bundesweit 117 Einzelhandelsfilialen. Die Klägerin war bei ihr als Verkäuferin tätig und dabei als "Teamcoach"
Problempunkt
Die Arbeitgeberin betreibt ein Möbelhaus mit mehr als 300 Beschäftigten. In 2002 und 2003 hatte sie des öfteren freie Stellen
Problempunkt
Der Kläger ist seit Juni 1993 bei dem beklagten Zeitarbeitsunternehmen als Montierer beschäftigt. Der Arbeitsvertrag enthält folgende
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Die Arbeitgeberin hatte das seit Juni 1976 mit dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis als Betonbauer mit Wirkung zum 31. Mai 1996
Problempunkt
Der Kläger konnte seine Beschäftigung als Müller aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verrichten. Nach dem Bezug von Krankengeld
Problempunkt
"Der Kläger war seit längerer Zeit bei demselben Arbeitgeber beschäftigt und bezog von Anfang 1994 bis zur Aussteuerung am 4. Juli 1995
Problempunkt
Der Kläger (Arbeitnehmer) ist bei der Beklagten (Arbeitgeberin) mit einer - gemäß Tarifvertrag - täglichen Arbeitszeit von 7,8 Stunden als
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Der Mitarbeiter erhielt lt. Arbeitsvertrag eine "freiwillige, jederzeit widerrufliche und anrechenbare betriebliche Ausgleichszulage". Auf
