Öffentlicher Dienst
Fraglich war in diesem Fall die Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Werkstätte zur Berufsförderung. Die maßgeblichen
Der Kläger ist bei einem Universitätsklinikum in Nordrhein-Westfalen als technischer Beschäftigter angestellt, es gilt der TV-L. Im Wege der
Der Kläger ist bei der Beklagten als Rettungsassistent bzw. Rettungssanitäter gem. TVöD-V beschäftigt und arbeitet im Schichtdienst. Arbeitet
Der Kläger wird in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung als Gruppenleiter im Bereich Hygienemontage gem. TVöD-V (Bereich VKA)
Auch heute noch unterscheiden die Entgeltordnungen im TVöD und TV-L zwischen Tätigkeiten der Verwaltung („Bürotätigkeiten“) und Aufgaben, die
Das Tätigkeitsmerkmal „selbstständige Leistungen“ zählt zu den Klassikern im Eingruppierungsrecht, denn durch dessen Erfüllung erfolgt die
Das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 22.5.2024 –34 A 2103/23.PVL; rk.) entschied zu einer Formalie im Mitbestimmungsrecht des öffentlichen Dienstes
Das ArbG Köln (Urt. v. 3.7.2024 – 17 Ca 543/24; rk.) hatte einen Kündigungsfall zu entscheiden, es ging um die Treue- und Loyalitätspflicht, die aus
Der Kläger begehrte eine Entschädigung gem. § 15 Abs. 2 AGG, denn er wurde – aus seiner Sicht altersbedingt – bei der Besetzung einer Stelle nicht
Der Kläger ist ausgebildeter Schlosser und bei der beklagten Stadt seit 2015 im Jobcenter als Fachassistent des inneren Dienstbetriebs (Hausmeister)
Im Streit steht die Anwendung der speziellen Tätigkeitsmerkmale im Kassen- und Rechnungswesen. Fraglich war, ob diese nur für Beschäftigte in Kassen
