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Öffentlicher Dienst

Fraglich war in diesem Fall die Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Werkstätte zur Berufsförderung. Die maßgeblichen

Der Kläger ist bei einem Universitätsklinikum in Nordrhein-Westfalen als technischer Beschäftigter angestellt, es gilt der TV-L. Im Wege der

Der Kläger ist bei der Beklagten als Rettungsassistent bzw. Rettungssanitäter gem. TVöD-V beschäftigt und arbeitet im Schichtdienst. Arbeitet

Der Kläger wird in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung als Gruppenleiter im Bereich Hygienemontage gem. TVöD-V (Bereich VKA)

Auch heute noch unterscheiden die Entgeltordnungen im TVöD und TV-L zwischen Tätigkeiten der Verwaltung („Bürotätigkeiten“) und Aufgaben, die

Das Tätigkeitsmerkmal „selbstständige Leistungen“ zählt zu den Klassikern im Eingruppierungsrecht, denn durch dessen Erfüllung erfolgt die

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Das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 22.5.2024 –34 A 2103/23.PVL; rk.) entschied zu einer Formalie im Mitbestimmungsrecht des öffentlichen Dienstes

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Das ArbG Köln (Urt. v. 3.7.2024 – 17 Ca 543/24; rk.) hatte einen Kündigungsfall zu entscheiden, es ging um die Treue- und Loyalitätspflicht, die aus

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Der Kläger begehrte eine Entschädigung gem. § 15 Abs. 2 AGG, denn er wurde – aus seiner Sicht altersbedingt – bei der Besetzung einer Stelle nicht

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Der Kläger ist ausgebildeter Schlosser und bei der beklagten Stadt seit 2015 im Jobcenter als Fachassistent des inneren Dienstbetriebs (Hausmeister)

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Im Streit steht die Anwendung der speziellen Tätigkeitsmerkmale im Kassen- und Rechnungswesen. Fraglich war, ob diese nur für Beschäftigte in Kassen

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Ausschluss einer Gleichstellungsbeauftragten bei Selbstbetroffenheit

Eine Gleichstellungstellungsbeauftragte ist von der Ausübung ihrer gesetzlichen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte bei Personalangelegenheiten in