Direkt zum Inhalt

Öffentlicher Dienst

Hier geht es um Sonderzahlungsansprüche während der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Zwar sind die Tarifverträge rund um die Förderung der

Premium

Die Klägerin begehrt die Anerkennung von Berufserfahrung zwecks Zuordnung zu einer höheren Entgeltstufe. Zunächst war sie in den Jahren 2000 bis 2006

Premium

Die Entgeltordnungen im öffentlichen Dienst sehen für zahlreiche Tätigkeitsmerkmale u.a. eine subjektive Voraussetzung vor, nämlich eine Ausbildung

Premium

Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten irrelevant für die Festsetzung ihrer Versorgungsbezüge

Maßgeblich für die Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ist die im Bescheid über die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung festgesetzte

Der Kläger begehrt die Anerkennung seiner Berufserfahrung als „einschlägig“ i.S. d. § 16 TVöD und damit die Zuordnung zur Stufe 3. Er war zuvor u. a

Premium

Die Klägerin war zunächst als Sachgebietsleiterin „Finanzen und Abwicklung Grundstücksverkehr“ beschäftigt. Ihr waren sieben Beschäftigte unterstellt

Premium

Der als schwerbehindert anerkannte Kläger wurde seit Oktober 2006 dauerhaft arbeitsunfähig. Er erhielt mehrfach eine befristete Erwerbsminderungsrente

Premium

Das Sächsische LAG (Urt. v. 11.7.2023 – 3 Sa 485/21; Rev. eingelegt unter dem Az. 4 AZR 195/23) hatte sich mit dem Geltungsbereich des TVöD zu

Premium

Rehabilitierungsinteresse bei abgelehnter „Entfristung“ des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer Professorin

Ist gesetzlich geregelt, dass ein Beamtenverhältnis auf Zeit unter bestimmten Voraussetzungen als Beamtenverhältnis auf Lebenszeit „fortgesetzt“

Der Personalrat begehrt vom Arbeitgeber die umfassende, monatliche Information über die Gleitzeitsalden der Beschäftigten mit Nennung der Namen. Diese

Premium

Die Klägerin ist seit Oktober 2002 an einem Amtsgericht als Geschäftsstellenverwalterin in einer Serviceeinheit beschäftigt. Die Tätigkeitsdarstellung

Premium

Die Parteien streiten um die Eingruppierung des klagenden Mitarbeiters, der aus der Entgeltgruppe 5 des TVöD-V vergütet wurde. Fraglich war, ob die

Premium