Entscheidungen kommentiert
Problempunkt
Die Parteien streiten – zweitinstanzlich noch – über die Zahlung einer Abfindung. Der 1961 geborene Kläger war seit 1989 bei der Beklagten
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über einen Auskunftsanspruch des Betriebsrats. Der Betriebsrat eines Entsorgungsdienstleisters wollte
Problempunkt
Die Klägerin ist als Mitarbeiterin auf Abruf beschäftigt. Eine bestimmte Dauer der Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag nicht geregelt. Die
Problempunkt
Der Kläger hatte im Media Markt ein Elektrohaushaltsgerät erworben. Das Unternehmen erstellte hierzu einen Kauf-und Kreditvertrag mit
Problempunkt
Nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. In der
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine fristlose Kündigung. Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 1.7.2018 als Rezeptionist in einem
Problempunkt
Nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. In der
Problempunkt
Der Kläger hatte eine neunmonatige Ausbildung zum Schulbegleiter/Integrationsassistenten erfolgreich absolviert und war anschließend in
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Schuldnerin als Flugkapitänin beschäftigt. Am 30.6.2020 stellte der Arbeitgeber den Geschäftsbetrieb mit
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags in leitender Position tätig. Nach rechtskräftig als unwirksam
Problempunkt
Ein akkreditierter parlamentarischer Assistent im EU-Parlament meldete Fälle von Mobbing und finanzielle Unregelmäßigkeiten, die einen
Problempunkt
Der Arbeitsvertrag der Klägerin sah eine Kündigungsfrist von einem Vierteljahr zum Quartalsende vor. Der Arbeitgeber hatte das
