Kündigungsrecht
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1996 u. a. als Programmierer beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis im November
Problempunkt
Der 1973 geborene Kläger war seit Juni 1992 bei dem beklagten Land beschäftigt und tariflich (§ 34 Abs. 2 Satz 1 TV-H) nur aus wichtigem
Problempunkt
Arbeitsrichter lieben Vergleiche. Anders als vor den „Gerichten der sozialen Kälte“ (Zivilgerichte) geht es vor deutschen Arbeitsgerichten
Ein Unternehmen der IT-Branche beschäftigte seit1.8.2012 einen „Junior Consultant“ der ausschließlich bei zwei Großbanken eingesetzt war. Die Parteien
Problempunkt
Der Arbeitnehmer war bei der klagenden Arbeitgeberin, die einem weltweit auf dem Gebiet der Informationstechnologie tätigen Konzern
1 Warum überhaupt freistellen?
Es gibt Situationen in einem Arbeitsverhältnis, in denen sich jede Arbeitsvertragspartei mit der Möglichkeit einer
Problempunkt
Die Beklagte ist Trägerin des Fachbereichs Sozialversicherung der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Die Klägerin ist
1 Echte vs. unechte Druckkündigung
Zunächst ist zwischen der echten und der unechten Druckkündigung zu unterscheiden.
Nach § 17 MuSchG (bis 31.12.2017: § 9 MuSchG) ist die Kündigung gegenüber einer Frau während ihrer Schwangerschaft unzulässig, wenn dem Arbeitgeber
Problempunkt
In der Sache stritten die Parteien um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Der Kläger war bei der Beklagten als
Problempunkt
Die Parteien stritten um die Frage, ob der (ehemalige) Arbeitnehmer einen sog. Wiedereinstellungsanspruch (gegenüber dem Betriebserwerber)
Von einem leitenden Angestellten kann sich der Arbeitgeber trennen, auch wenn er keinen Grund für eine ordentliche Kündigung hat. Auf Antrag des
