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Kündigungsrecht

Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten seit 1996 u. a. als Programmierer beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis im November

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Problempunkt

Der 1973 geborene Kläger war seit Juni 1992 bei dem beklagten Land beschäftigt und tariflich (§ 34 Abs. 2 Satz 1 TV-H) nur aus wichtigem

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Problempunkt

Arbeitsrichter lieben Vergleiche. Anders als vor den „Gerichten der sozialen Kälte“ (Zivilgerichte) geht es vor deutschen Arbeitsgerichten

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Ein Unternehmen der IT-Branche beschäftigte seit1.8.2012 einen „Junior Consultant“ der ausschließlich bei zwei Großbanken eingesetzt war. Die Parteien

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Problempunkt

Der Arbeitnehmer war bei der klagenden Arbeitgeberin, die einem weltweit auf dem Gebiet der Informationstechnologie tätigen Konzern

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1 Warum überhaupt freistellen?

Es gibt Situationen in einem Arbeitsverhältnis, in denen sich jede Arbeitsvertragspartei mit der Möglichkeit einer

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Problempunkt

Die Beklagte ist Trägerin des Fachbereichs Sozialversicherung der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Die Klägerin ist

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1 Echte vs. unechte Druckkündigung

Zunächst ist zwischen der echten und der unechten Druckkündigung zu unterscheiden.

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Nach § 17 MuSchG (bis 31.12.2017: § 9 MuSchG) ist die Kündigung gegenüber einer Frau während ihrer Schwangerschaft unzulässig, wenn dem Arbeitgeber

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Problempunkt

In der Sache stritten die Parteien um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Der Kläger war bei der Beklagten als

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Problempunkt

Die Parteien stritten um die Frage, ob der (ehemalige) Arbeitnehmer einen sog. Wiedereinstellungsanspruch (gegenüber dem Betriebserwerber)

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Von einem leitenden Angestellten kann sich der Arbeitgeber trennen, auch wenn er keinen Grund für eine ordentliche Kündigung hat. Auf Antrag des

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