Arbeitszeit
Problempunkt
Der Kläger war, neben seiner Anstellung in einem Privatunternehmen, freiwilliger Feuerwehrmann in Nivelles, Belgien. Anlässlich
Ein Monteur musste sich nach einer Knieoperation zu einer Nachuntersuchung begeben. Der letzte Sprechstundetermin montags bis donnerstags lag um
Ein Einzelhandelsunternehmen hatte mit seinem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, wonach die regelmäßige wöchentliche
1 Definitionen
Das Urteil (v. 21.2.2018 – C-518/15) erweitert die Definition der Arbeitszeit – und dies ist für die Mitgliedstaaten und die
Problempunkt
Der Kläger António Fernando Maio Marques da Rosa war in einem Casino, dessen Eigentümer die Beklagte (Varzim Sol SA) ist
Problempunkt
Die Parteien stritten über eine tarifliche Reduzierung der Sollarbeitszeit. Kern des Problems war, ob nach dem TVöD für den
Problempunkt
Der Kläger ist als Krankenpfleger im Krankenhaus der Beklagten beschäftigt. Aufgrund einer bei ihr geltenden Dienstvereinbarung
Bereitschaftszeit zu Hause kann laut EuGH auch Arbeitszeit sein. Sie muss jedoch nicht vergütet werden.
Ein belgischer Feuerwehrmann hatte
1 Compliance und Arbeitszeit
Compliance bedeutet Regeltreue. Damit wird die Einhaltung aller geltenden Regeln, insbesondere gesetzlicher, behördlicher
Die Klägerin ist Klavierlehrerin an der Musik- und Kunstschule der beklagten Stadt. Ihre wöchentliche Arbeitszeit beträgt elf Unterrichtsstunden
Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht notwendigerweise auf den auf sechs aufeinanderfolgende Arbeitstage folgenden Tag fallen
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (sog. Wirtschaftsweisen) hat eine Lockerung des ArbZG gefordert.
Nach
Angestellte sind bis zu acht Stunden pro Woche – also einen vollen Arbeitstag – von ihren Aufgaben im Job gelangweilt. Das meinen 56 % der befragten
Problempunkt
Der Kläger war vom 11.10.2010 bis zum 31.7.2014 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Bei einer vereinbarten regelmäßigen
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2006 bei der Beklagten als Telefonistin im Schichtdienst beschäftigt. Sie hat eine monatliche Vergütung, die sich
Problempunkt
Der Kläger ist Kurier bei der Beklagten. Er ist mit einem GdB von 50 als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Die Beklagte betreibt einen
Problempunkt
In Deutschland leisten Arbeitnehmer nicht nur in Zeiten, in denen die Wirtschaft boomt, eine beträchtliche Anzahl an Überstunden
Problempunkt
Zur Abfederung von personellen Engpässen, konjunktureller Produktionsspitzen oder saisonbedingter Mehrarbeit stellen insbesondere
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Vergütung von Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten. Der Kläger wird bei der nicht tarifgebundenen
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Abgeltung eines Guthabens aus einem Arbeitszeitkonto. Die Klägerin war bei der Beklagten als Bürofachkraft
Eine Anfang Juli 2017 veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) besagt, dass jeder dritte Betrieb versucht
Modernes Personalmanagement erfordert auch im Führungskräftebereich einen flexiblen Umgang mit Arbeitszeit. In der August-Ausgabe von AuA werfen Prof
Der Kläger hielt die Ermittlung seiner wöchentlichen Arbeitszeit für fehlerhaft. Als Mitarbeiter im Rettungsdienst leistete er Tag-, Nacht- und
37,6 % der deutschen Vollzeiterwerbstätigen in Führungspositionen arbeiteten im vergangenen Jahr meist mehr als 48 Stunden pro Woche. Hiervon sind 63
Im europäischen Vergleich genießen deutsche Werktätige das beste Verhältnis aus Gehalt und Freizeit. Hiesige Facharbeiter und Arbeitnehmer aus dem
Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nach Ladenschluss um 24.00 Uhr nicht beschäftigen, wenn der Folgetag ein Sonn- oder Feiertag ist. Das verstößt gegen
Grundsätzlich gelten während der Fußball-Weltmeisterschaft selbstverständlich dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie sonst auch.
Arbeitgeber
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) belegte einen Arbeitgeber mit einem Bußgeld, weil dieser das Smartphone eines Angestellten
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1995 bei der Beklagten, einem Luftfahrtunternehmen, mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 18 Wochenstunden im