Rechtsprechung
Die Klägerin begehrt die Vergütung aus der Entgeltgruppe 5. Als Dokumentationsassistentin sorgt sie für die Dokumentation und Verschlüsselung
Der Arbeitgeber ordnete den Kläger der Stufe 3 der Entgeltgruppe 13 zu. Der Kläger verlangte hingegen, ihn nach § 16 Abs. 2Satz 4 TV-L (Anrechnung
Ein an den TVöD gebundenes Unternehmen schrieb die Stelle als „Sachbearbeiter/in für die Verwaltung“ aus, die nach der Entgeltgruppe 6 TVöD mit 2.683
Vor dem LAG Hamm stritten die Parteien um einen Anspruch der Klägerin auf Gewährung einer Lohnerhöhung unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung
Sachverhalt
Im Streitjahr veranstaltete der Vorstand der Klägerin in eigenen Räumlichkeiten eine Weihnachtsfeier exklusiv nur für die
Tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie
Arbeitnehmerüberlassung – Konzernprivileg
Problempunkt
Die Klägerin, die Bau- und Gartenmärkte im Bundesgebiet betreibt, wendet sich gegen eine Anordnung der Beklagten, die sie zur Bildung
Problempunkt
In dem Streitfall ging es um ein Bewerbungsverfahren für eine 18 Monate befristete Stelle im öffentlichen Dienst einer Universität im
Problempunkt
Die Klägerin war bei dem beklagten Land als Angestellte im Verwaltungsdienst beschäftigt und kraft individualvertraglicher Inbezugnahme
Problempunkt
Die Parteien streiten – zweitinstanzlich noch – über die Zahlung einer Abfindung. Der 1961 geborene Kläger war seit 1989 bei der Beklagten
Begriff Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit liegt in solchen Sachverhalten vor, in denen Erwerbstätige nach der Ausgestaltung
