Weitere Rechtsgebiete
Unterbegriffe in diesem Thema:
Problempunkt
2003 nahm der Gesetzgeber den Grundsatz des "Equal Pay/Equal Treatment" in § 9 Nr. 2 AÜG auf: Leiharbeitnehmer haben gegen den Verleiher
Problempunkt
Die Klägerin ist als OP-Schwester im Klinikum der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach der jeweils gültigen
Problempunkt
Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, schloss 2006 mit der Gewerkschaft DHV einen Zuordnungstarifvertrag über
Problempunkt
Der Kläger war seit Februar 1997 als Auslieferungsfahrer bei der Beklagten, einem Großhandelsunternehmen, beschäftigt. Seit dem 1.7.2005
Problempunkt
Der Kläger ist Busfahrer. Aufgrund von unplanmäßigen Verspätungen verlängerte sich seine Arbeitszeit im Zeitraum von drei Monaten um 223
Problempunkt
Der Manteltarifvertrag für die Beschäftigten im Einzelhandel in Sachsen-Anhalt regelt, dass SB-Kassierer in den Monaten, in denen sie auf
Problempunkt
Die Parteien stritten über Mindestlohnansprüche. Der Kläger ist gelernter Maler und seit 2006 beim beklagten Zeitarbeitsunternehmen als
Problempunkt
Durch die Reform des AÜG 2003 wurde der Grundsatz des "Equal Pay/Equal Treatment" in das Gesetz aufgenommen: Der Leiharbeitnehmer hat
Problempunkt
Seit der Einführung des AGG stehen Altersgrenzen unter besonderer Beobachtung der Gerichte. Ein Arbeitsvertrag endet nicht automatisch
Tarife steigen 2010 um durchschnittlich 1,7 %
Problempunkt
Der Kläger war ursprünglich bei der H GmbH und deren Rechtsvorgängern beschäftigt. Für sein Arbeitsverhältnis galten kraft beiderseitiger
Problempunkt
Der Mitarbeiter ist seit Mitte 2005 bei seinem Arbeitgeber, einem Zeitarbeitsunternehmen, beschäftigt. Nach dem zugrunde liegenden
