Freie Fachartikel aus dem Magazin
Wie wirkt sich die verpflichtende Arbeitszeiterfassung auf den betrieblichen Alltag aus und was hat das mit dem EuGH zu tun?
Franzmann: Nochmal zur
Wären Sie nicht Interim-Managerin geworden, was dann?
Das FG Nürnberg hat sich im Urteil vom 8.5.2025 (4 K 438/24) mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Teilnahme von Arbeitnehmern an einem
Grundsätzlich sind die Aufwendungen für das Aufladen bei überlassenen E-Dienstwagen von der pauschalen 1 %-Regelung abgedeckt. Von Arbeitnehmern ggf
Arnd Diringer, Kohlhammer, 2025, Softcover, 174 Seiten, 13,80 Euro
Das Buch des Autoren, der regelmäßig auch für die AuA
Die Parteien streiten über die tarifliche Eingruppierung des Klägers, der seit 1990 als Sachbearbeiter für Bauleitplanung bei einer Verbandsgemeinde
Das Thüringer LAG (Urt. v. 21.10.2025 – 6 SaGa 4/25; rk.) bestätigt die Entscheidung des ArbG Erfurt, wonach der öffentliche Arbeitgeber verpflichtet
Seit dem 1.7.2023 wird bei der Beitragshöhe für die Pflegeversicherung die Anzahl von Kindern berücksichtigt. Ab dem zweiten Kind erhalten Eltern
Im Verfahren vor dem Thüringer LAG (Urt. v. 22.5.2025 – 1 Sa 131/24; rk.) stritten die Parteien über die Eingruppierung einer seit 2001 beschäftigten
Das wird sich 2026 ändern. Also „ändern“ wird sich immer noch alles, aber die Art wie wir Veränderung wahrnehmen wird sich zunehmend positiveren
Strukturwandel und geopolitische Spannungen konfrontieren Unternehmen und Beschäftigte mit neuen arbeitsrechtlichen Herausforderungen
Neueste Entwicklungen im Arbeitsrecht und was Praktiker wissen müssen. Darum geht es beim nächsten Kongress Arbeitsrecht, der im April im Berliner
J. und K. Nachtwei (Hrsg.), VQP, www. zukunftarbeitzukunft.de, 2025, 329 Seiten, ausschließlich als E-Book verfügbar, kostenfrei
seit 1. Januar gilt ein neuer allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Er beträgt nun 13,90 Euro brutto/Stunde. Zum 1.1.2027 steigt er dann weiter auf 14
Frau Haker, die schwerste Frage gleich zum Einstieg: Was macht eigentlich gute Führung aus?
Lassen Sie uns über psychische Belastungen in den Unternehmen sprechen: Warum ist psychische Gesundheit aktuell – und immer noch – ein
Im Lohnsteuerabzugsverfahren hat der Arbeitgeber gem. § 39c Abs. 1 Satz 1 EStG die unvorteilhafte Steuerklasse VI anzuwenden, solange ein Arbeitnehmer
Gute Arbeitsbedingungen entstehen nicht durch Einzelmaßnahmen, sondern durch ein geordnetes System. Bereits bestehende Pflichten, wie die
Hoffmann/Maschmann/Schaperdot, Verlag C. H. Beck München, 6. Auflage 2025, 1.041 Seiten, Preis: 139 Euro
Deutschland mit seiner traditionellen
Schaub (Hrsg.), bearbeitet von: Schrader, Straube, Vogelsang, Verlag C. H. Beck München, 16. Auflage 2025, 1.333 Seiten, Preis: 129 Euro
Der
Kiel/Lunk/Ortker (Hrsg.), Verlag C. H. Beck München, 6. Auflage 2025, Preis: 249 Euro
Mit Band 4 ist die 6. Auflage des Münchener Handbuchs
Bietet ein Arbeitgeber seiner Belegschaft die Mitgliedschaft in einem Firmenfitnessprogramm an, stellt sich je nach konkreter Ausgestaltung regelmäßig
Im TVöD gelten – teilweise seit dem 1.7.2025, teilweise ab dem kommendem Jahr – neue Vorschriften zur Arbeitszeit. Die folgende Übersicht stellt die
das Jahr ist fast vorüber, wir befinden uns im Endspurt – für viele von uns der stressigste Teil des Jahres, tauchen doch gerne einmal Fristen auf
Der Arbeitgeber teilte dem Personalrat mit, dass er entgegen der bisherigen Praxis bei der Aufstockung des Teilzeitvolumens keine Mitbestimmung mehr
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 29.7.2025 – 5 SLa 44/24; rk.) bestätigte die Verurteilung einer Stadt zur Zahlung einer Entschädigung an einen
Tobias Gostomzyk, Joachim Jahn und Hildegard Becker-Toussaint (Hrsg.), C. H. Beck Verlag, Oktober 2025, Hardcover, 204 Seiten, Preis: 24,90 Euro
Das
Boris Kaehler, Springer Gabler Berlin, Heidelberg, 3. Auflage November 2025, Hardcover, 349 Seiten, Preis: 64,99 Euro
Für Führungskräfte ist Führen
Christoph Abeln, Campus Verlag, September 2025, Hardcover, 220 Seiten, Preis: 34 Euro
Veränderungen kommen oft schleichend und viele Manager erkennen
Als „Schmiergelder“ werden solche Zahlungen bezeichnet, die erfahrungsgemäß den „Geschmierten“ in einer meist nicht mehr näher aufklärbaren Form daran
