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Alle Fachartikel

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Die Arbeitgeberin ist ein bundesweites Unternehmen des Mode-Einzelhandels. In der Filiale in M besteht ein Betriebsrat. Dort führt die

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Die Parteien streiten um die Wirksamkeit eines Abtretungsverbots. Der Arbeitnehmer hatte den pfändbaren Teil seines Lohns an seine

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Arbeitsverhältnisse können bei Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 1 TzBfG befristet werden. Ob tatsächlich ein sachlicher

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Die Beklagte ist ein aluminiumverarbeitendes Unternehmen. Der Kläger ist dort seit 1975 als Schlosser tätig. Er ist 1956 geboren

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Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.

Der Schuldner, der als Einzelunternehmer einen Kurier- und

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Soll einem Datenschutzbeauftragten bzw. einem Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz außerordentlich mit Auslauffrist gekündigt werden

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Die Parteien stritten zuletzt vor dem BAG um Annahmeverzugsansprüche ab Juni 2007. Der Kläger war zuletzt als Prokurist seit rund 25

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Der Arbeitnehmer wendet sich gegen eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung. Das Kündigungsschreiben war vom Personal­leiter K mit dem

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Die Gewerkschaft ver.di hatte u. a. mittels SMS dazu aufgefordert, sich an „Flashmob-Aktionen“ zu beteiligen. Diese Aktionen wurden neben

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Wird in Deutschland vom Mittelstand gesprochen, so sind jene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemeint, die – je nach Definition – weniger als 250

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Was und wo haben Sie gelernt?
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg, Bonn und Mannheim; Referendariat am LG Heidelberg.

Wären

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Was und wo haben Sie gelernt?
In meiner Heimatstadt Frankfurt am Main habe ich Rechtswissenschaft studiert, das Referendarexamen abgelegt und mein

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Warum haben Sie sich für Ihren Beruf entschieden?
Es macht mir Freude, anderen Menschen zu helfen. Als Arbeitsrechtler kann ich zur Rechtsfindung

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Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaften in Passau und London. Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht

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Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?

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as und wo haben Sie gelernt?
Jura in Tübingen – und jede Menge fürs Leben bei den verschiedenen beruflichen Stationen.

Wären Sie nicht

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Was und wo haben Sie gelernt?
Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Genf und Freiburg. Referendariat am LG Freiburg; wissenschaftlicher

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Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaften an den Universitäten Saarbrücken und Bonn.

Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?

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Was und wo haben Sie gelernt?
1976 – 1979 Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW in Soest/Westf.
1982 – 1987 Studium der Rechtswissenschaften

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Was und wo haben Sie gelernt?
Studium der Rechtswissenschaft in München, Bonn und Köln.

Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?

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Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaften; Studium an der Universität Göttingen, Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle.

Wa

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Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaften in Bonn und Saarbrücken.

Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?
Ich hätte die

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Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaften in Heidelberg und Mainz. Das Lernen meines Berufs fand aber eher später in der Praxis statt.

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Was und wo haben Sie gelernt?
Studium der Rechtswissenschaft und der Betriebswirtschaftslehre in Hamburg und Passau, Referendariat beim OLG München

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Die Beteiligten streiten um die Zustimmungsersetzung zu einer Einstellung (§ 99 Abs. 4 BetrVG) und die Dringlichkeit der Einstellung (§

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Problempunkt

Betriebsrat und Arbeitgeber (im Folgenden A) stritten über die Verpflichtung zur Aufhebung der Einstellung eines Mitarbeiters. Der

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Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung im Zusammenhang mit einem Betriebsteilübergang. Die Klägerin

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Problempunkt

Der Betriebsrat verlangte von der Arbeitgeberin die Übergabe von Kopien bereits erteilter sowie die Vorlage beabsichtigter Abmahnungen

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Problempunkt

In einem Unternehmen sollte eine Führungs­position neu besetzt werden. Im Zuge erster Gespräche mit dem Betriebsrat wurde diesem

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Klagen auf Entschädigung aus dem AGG sind in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zum Dauerbrenner geworden. Allzu oft geht es den

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