Aktuelles
Literaturtipp: Arbeitsrecht für Führungskräfte in ausgewählten Rechtsordnungen
Von Prof. Dr. Dres. h.c. Manfred Weiss, Prof. Dr. Achim Seifert, RA Gerhard Kronisch, Prof. Dr. Joachim Gschwinder und William Bromwich (Hrsg.), Nomos
Jetzt schon den Azubi für 2012 sichern!
„Der Bewerbermarkt für Auszubildende ist größtenteils schon leergefegt“, warnt Hans Heinrich Driftmann, Präsident des Deutschen Industrie- und
Zwischenbilanz bei den Tariflöhnen
Vom Konjunkturaufschwung profitieren auch die Mitarbeiter: Die Tarifabschlüsse im ersten Halbjahr 2011 liegen deutlich über denen des Vorjahres.
So
Es wird wieder mehr gearbeitet
Mehr Voll- und Teilzeitbeschäftigte, mehr Arbeitsstunden, weniger Kurzarbeit – es geht weiter aufwärts in Deutschland – das gilt leider auch für den
Lüge über Schwerbehinderung
Beantwortet der Mitarbeiter bei der Einstellung eine zulässige Frage unwahr, ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger
Betriebsratsanhörung
Nimmt der Betriebsratsvorsitzende nicht an der Betriebsräteversammlung teil, bei der die Arbeitgeberin die Anhörungen für geplante Kündigungen
Reichweite einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
Verweist eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel auf die Bestimmungen des Tarifvertrags für die Arbeiter der Deutschen Bundespost, gehören dazu im
Gewerkschaftseintritt während der Nachbindung
Die normative Wirkung von Tarifverträgen verdrängt, solange sie andauert – also auch in der Zeit der Nachwirkung gemäß § 3 Abs. 3 TVG –, vorherige
Abmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern
Erledigt ein Betriebsratsmitglied während seiner Arbeitszeit an seinem Arbeitsplatz Betriebsratsaufgaben, muss es sich nur beim Arbeitgeber abmelden
HR: Strategischer Partner ohne strategische Aufgaben
"Und, was machst Du so den ganzen Tag?" "Vieles – nur keine strategische Planung." So lautet die Antwort der meisten HR-Manager.
Dies zeigt der „HR
Reallohnsteigerung um 2 %
Es klingelt wieder im Geldbeutel der Arbeitnehmer: Die Reallöhne sind im ersten Quartal 2011 im Vergleich zum Vorjahresquartal im Durchschnitt um 2 %
Ersatz des Unfallschadens bei Rufbereitschaft
Verunglückt ein Arbeitnehmer während seiner Rufbereitschaft auf dem Weg vom Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen, ist ihm der Arbeitgeber