Direkt zum Inhalt

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht-Grundlagen

Was und wo haben Sie gelernt?
Studium der Rechtswissenschaft in München, Bonn und Köln.

Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?

Premium

Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaften; Studium an der Universität Göttingen, Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle.

Wa

Premium

Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaften in Bonn und Saarbrücken.

Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?
Ich hätte die

Premium

Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaften in Heidelberg und Mainz. Das Lernen meines Berufs fand aber eher später in der Praxis statt.

Wä

Premium

Was und wo haben Sie gelernt?
Studium der Rechtswissenschaft und der Betriebswirtschaftslehre in Hamburg und Passau, Referendariat beim OLG München

Premium

Was und wo haben Sie gelernt?
Ich habe Jura an der Universität zu Köln studiert. Unmittelbar nach dem ersten Staatsexamen habe ich dann angefangen

Premium

Was und wo haben Sie gelernt?
Ingenieurpraktikum in einer Schleifmaschinenfabrik, Jurastudium in Frankfurt, München und Berlin, zeitweise Romanistik

Premium

Die Konjunktur hat sich im Verlauf des letzten Jahres nahezu weltweit deutlich schlechter entwickelt als noch im Herbst 2013 erwartet. 2014 droht das

Premium

Was und wo haben Sie gelernt?
Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg, Referendariat in Hamburg. Diverse Nebenjobs im Hamburger Hafen.

Wären Sie

Premium

Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaften an der Universität Bonn.

Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?
Vor der

Premium

Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaften an der Universität Bonn.

Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?
Die Alternative

Premium

Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaft an der FAU Erlangen-Nürnberg.

Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?
Zunächst

Premium

Arbeitsvertrag

Problempunkt

Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob der Arbeitgeber das Verlangen einer Arbeitnehmerin nach einer Teilzeitbeschäftigung

Premium

Problempunkt

Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug.

Die klagende Arbeitnehmerin ist seit 1988 bei der beklagten Arbeitgeberin

Premium

Problempunkt

Die Klägerin war zwischen dem 1.4.2007 und dem 31.3.2009 aufgrund eines sachgrundlos befristeten Vertrags bei der D-AG, einem

Premium

Amateurtrainer im Nebenberuf als Arbeitnehmer?

Der Trainer einer Fußballmannschaft ist Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG und kann vor den Arbeitsgerichten klagen. Das entschied das LAG

„Hartz-IV-Rebellin“ scheitert im Eilverfahren

Das Abwarten des Hauptsachverfahrens ist zumutbar, wenn durch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes keine wesentlichen Nachteile drohen. Es fehlt

BAG: Kein Folgevertrag für BR-Mitglied nach Befristung

Grundsätzlich können auch Arbeitsverträge von Betriebsratsmitgliedern ohne Sachgrund befristet werden. Weigert sich aber der Arbeitgeber wegen der

Gesetze und Rechtsprechung

Problempunkt

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung sowie Entgeltansprüche. Eine 1991 geborene, einem Kind

Premium

Problempunkt

Die Parteien stritten vorliegend über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung eines seit Dezember 2009

Premium

Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung. Die schwerbehinderte Klägerin ist seit 1999

Premium

Problempunkt

Die Klägerin war in einem Callcenter/Infopoint eingesetzt. Als der Arbeitgeber die Teamleiterin der Infopoints von Frau R auf Frau P

Premium

Problempunkt

Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung und einen Schadensersatzanspruch.

Die Klägerin war seit 1990 bei der Beklagten und

Premium

Problempunkt

Die klagende Insolvenzverwalterin nimmt einen Arbeitgeber auf die Zahlung pfändbaren Einkommens einer Arbeitnehmerin in Anspruch. Im

Premium

Weitere Rechtsgebiete

Problempunkt

Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob der Arbeitgeber das Verlangen einer Arbeitnehmerin nach einer Teilzeitbeschäftigung

Premium

Problempunkt

Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug.

Die klagende Arbeitnehmerin ist seit 1988 bei der beklagten Arbeitgeberin

Premium

Problempunkt

Die Klägerin war zwischen dem 1.4.2007 und dem 31.3.2009 aufgrund eines sachgrundlos befristeten Vertrags bei der D-AG, einem

Premium

Amateurtrainer im Nebenberuf als Arbeitnehmer?

Der Trainer einer Fußballmannschaft ist Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG und kann vor den Arbeitsgerichten klagen. Das entschied das LAG

„Hartz-IV-Rebellin“ scheitert im Eilverfahren

Das Abwarten des Hauptsachverfahrens ist zumutbar, wenn durch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes keine wesentlichen Nachteile drohen. Es fehlt

BAG: Kein Folgevertrag für BR-Mitglied nach Befristung

Grundsätzlich können auch Arbeitsverträge von Betriebsratsmitgliedern ohne Sachgrund befristet werden. Weigert sich aber der Arbeitgeber wegen der