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Im Rahmen des Insolvenzverfahrens sollte vorliegend einer von zwei Geschäftsbereichen eines Betriebes geschlossen und der andere mit
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Der Kläger war bei einem als GmbH betriebenen Sportverein befristet auf zwei Jahre unter Ausschluss der ordentlichen
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"Das Industrial Tribunal Bristol hat dem EuGH gemäß Art. 177 EGV eine Frage nach der Auslegung von Art. 3 der Richtlinie 80/987/EWG des
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Die Beklagte gründete zusammen mit drei anderen Personen im Oktober 1992 eine GmbH, die Eisenbiege- und Eisenflechtarbeiten auf
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Die Klägerin war vom 17.7.2000 bis zum 30.9.2003 bei der Beklagten in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis als Reinigungskraft
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Der Kläger ist seit 1992 bei dem Beklagten, dem Sozialverband Reichsbund e.V., in einem Erholungsheim beschäftigt. Der Beklagte hat
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Die Klägerin verlangt von der beklagten Arbeitgeberin Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie
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Die Klägerin ist Sonderschullehrerin und seit ihrem 35. Lebensjahr bei der Beklagten beschäftigt, allerdings lediglich aufgrund eines
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Der Kläger ist seit 1995 bei der Beklagten im Außendienst beschäftigt. Diese überließ ihm einen Firmenwagen, worüber beide im August
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Der Kläger war ab Mai 2001 nach einem Betriebsübergang bei der Beklagten bei einer ihrer Tochtergesellschaften im Bereich Private-Equity
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In dem vom EuGH entschiedenen und letztlich wohl konstruierten Rechtsstreit (zu den Hintergründen siehe Hassel, AuA 12/05, S. 699) war
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"Gegenstand der zu besprechenden Entscheidung ist die Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverträgen. Der Kläger ist seit 1993 beim
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In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten die Parteien darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung zum 7.4.2005 endete
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Die Klägerin ist seit 1972 bei dem beklagten Land als Lehrerin tätig, und zwar seit 1992 als nicht vollbeschäftigte Angestellte mit
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In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten sich die Parteien über die Wirksamkeit einer Haushaltsbefristung. Die Klägerin war seit dem
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Seit dem 1. Januar 2001 gelten für die Befristung von Arbeitsverhältnissen neue Regeln (vgl. hierzu Link/Fink, AuA 2001, Ausgaben 1 bis
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Die Klägerin war beim beklagten Land befristet als Lehrerin tätig. Am 12. Juni 1996 teilte man ihr mit, dass das Arbeitsverhältnis wie
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Der Kläger war vom 18.6.2001 bis zum 12.10.2001 unentgeltlich als Praktikant bei der Beklagten tätig. Am 11.10.2001 schlossen die
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Die Klägerin, die bis zum 31. März 2000 bei der Beklagten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden beschäftigt war, erhielt
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Der Kläger war als Maschinenführer in der Rohspanfertigung tätig. Nachdem der Arbeitgeber entschieden hatte, diese Fertigung aufzugeben
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Der Arbeitgeber betreibt ein Krankenhaus. Er hatte der als Hebamme beschäftigten Arbeitnehmerin aus dringenden betrieblichen Gründen