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Aktuelles

Beschäftigungssituation Älterer hat sich verbessert

Der Gedanke, ältere Arbeitnehmer gehören in den Lehnstuhl statt an die Werkbank, spukt nach wie vor durch viele Arbeitgeberköpfe und erschwert

Unwirksame Bezugname auf CGZP-Tarifvertrag

Die Verweisungsklausel in Formulararbeitsverträgen der Leiharbeitsbranche auf Tarifverträge des Arbeitgeberverbands Mittelständischer

Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen

Bei der Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen nach § 130 Abs. 1 InsO reicht es für die positive Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit

Bund will eigenen Nachwuchs im öffentlichen Dienst sichern

Woher nehmen und nicht stehlen? Die Bundesregierung will mit einem Gesetz ihren eigenen Nachwuchs für den öffentlichen Dienst im Bund sichern. Der

Gesetz zur verbesserten Anerkennung ausländischer Abschlüsse

„Ein bedeutender Schub für die Integration, eine kräftige Stärkung des Zusammenhalts und ein deutliches Willkommenssignal an kluge Köpfe in aller Welt

Deutschland hat den beliebtesten Arbeitgeber gefunden

Alle wollen zu Google – na ja, vielleicht nicht alle, doch zumindest die deutschen Berufsanfänger haben den amerikanischen Suchmaschinenriesen auf

Freiwillige Nebenleistungen immer wichtiger

Kleinvieh macht auch Mist: Der Anteil freiwilliger Nebenleistungen an der Gesamtvergütung der Arbeitnehmer beträgt mittlerweile 14 %. Das meldet Aon

Equal Pay mangels Tariffähigkeit der CGZP

Nach Ansicht des LAG Berlin-Brandenburg gilt der Beschluss des BAG zur mangelnden Tariffähigkeit der CGZP vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) auch für die

Sachgrundlose Befristung trotz vorheriger Ausbildung

Ein zuvor bei demselben Arbeitgeber absolviertes Ausbildungsverhältnis stellt kein vorheriges Arbeitsverhältnis i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG dar

Bachelor-Absolventen auf Erfolgskurs

Bachelors welcome – das ist keine leere Floskel, sondern gelebter Unernehmensalltag in Deutschland. So laute das Ergebnis einer Unternehmensbefragung

Blaumacher: Ich nehm’ dann mal meine Herbstgrippe

Haben Sie schon geplant, wann Sie diesen Herbst und Winter bei der Arbeit krankfeiern? Nein, das ist kein Scherz, sondern für fast 3 % der

Urlaubsanspruch ist unvererblich

Der Urlaubsanspruch erlischt mit dem Tod des Arbeitnehmers. Er wandelt sich nicht nach § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Abgeltungsanspruch um, der auf die