Direkt zum Inhalt

Gesetze und Rechtsprechung

Problempunkt

Der Arbeitnehmer war in einem Interessenausgleich mit Namensliste i. S. d. § 1 Abs. 5 KSchG namentlich aufgeführt. Er klagte gegen seine

Premium

Problempunkt

Die Arbeitgeberin, eine bundesweit tätige Privatbank, und ihr Hamburger Betriebsrat stritten über Beteiligungs- und Auskunftsrechte im

Premium

Problempunkt

Der Kläger, Jahrgang 1962 und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet, war seit dem 16.8.2006 bei dem beklagten Land im Rechenzentrum der

Premium

Problempunkt

Der Arbeitnehmer wollte die Feststellung erwirken, dass sein Arbeitgeber ihm keine Sonn- und Feiertagsarbeit zuweisen darf. Sein

Premium

Problempunkt

Die Parteien stritten darüber, ob der Beklagte die Bewerbung des Klägers aufgrund dessen Behinderung ablehnte und ihm deshalb

Premium

Problempunkt

Ende 2006 erstellte der Arbeitgeber ein Konzept "Route 77", um einen Kundenzufriedenheitsindex von 77 zu erreichen. In einzelnen Workshops

Premium

Problempunkt

Die Parteien stritten über die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage. Die Klägerin war seit dem 19.4.2006 bei der Beklagten

Premium

Problempunkt

Der zweite Senat hatte über die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes gemäß § 23 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu entscheiden

Premium

Problempunkt

Nr. 93 des Manteltarifvertrags für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Rheinland-Pfalz vom 17.3.1992 sieht ein zusätzliches

Premium

Problempunkt

Schon vor dem aktuellen Urteil des BAG, nämlich seit seiner Entscheidung vom 20.4.2005 (4 AZR 292/04), war bekannt, dass Arbeitnehmer aus

Premium

Problempunkt

Die Klägerin ist ein Dienstleistungsunternehmen mit insgesamt etwa 3.300 Mitarbeitern. Sie beschloss Ende 2006, mehrere Standorte zu

Premium

Problempunkt

Die Parteien stritten über die Umgruppierung einer Arbeitnehmerin in eine andere Gehaltsstufe. Am 23.11.2005 hatte die Arbeitgeberin beim

Premium