Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Grundlagen
Problempunkt
Der Kläger war zehn Jahre lang als Redakteur bei einer Tageszeitung tätig. Als er ausschied, stellte ihm das Unternehmen ein
Problempunkt
Die Klägerin arbeitete seit 1998 für den Beklagten als Erzieherin. Ende 2003 geriet der Beklagte in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Er
Problempunkt
Die Beklagte ist im Bereich der Entsorgung tätig und gemäß § 54 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) verpflichtet
Problempunkt
Der Arbeitnehmer war bei der F GmbH, einem Großhandelsunternehmen, im Verkauf beschäftigt. Neben dem Kerngeschäft betrieb das Unternehmen
Problempunkt
Der Kläger war seit mehreren Jahren bei der N GmbH beschäftigt, die einen Truppenübungsplatz der Bundeswehr bewachte. Das Unternehmen
Problempunkt
Ein leitender Angestellter hat bei einem zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossenen Sozialplan keine Ansprüche aus diesem, da
Problempunkt
Ein Unternehmen, das auf die Entwicklung und Fertigung von Produkten im Bereich der industriellen Automatisierung sowie der Mess- und
Problempunkt
Der Mitarbeiter war seit 1991 als Personalleiter beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörte es u. a., Aufträge an Leiharbeitsfirmen zu
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Verpflichtung der Beklagten, Vergütungsansprüche der Klägerin aus deren Altersteilzeitverhältnis zu
Kein Betriebsübergang bei erheblicher Änderung des Betriebskonzepts
Wenn die Arbeitnehmerseele streikt
Problempunkt
Der Mitarbeiter war im Kaufhaus des Beklagten als Kassierer beschäftigt. Dort wurden Konzertkarten verkauft, denen ein Payback
Arbeitsvertrag
Problempunkt
Der Kläger ist bei der beklagten Druckerei seit 1985 als Maschinenführer beschäftigt. Eine im Jahr 2003 ausgesprochene verhaltensbedingte
Problempunkt
Der Kläger leitete seit Juli 1979 die Niederlassung der Beklagten in B. Als ihn die Arbeitgeberin im April 2002 in die Abteilung
Problempunkt
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betreibende Arbeitgeberin hat mit ihren Leiharbeitnehmern u.a. formularmäßig vereinbart: "§ 3
Problempunkt
Die Klägerin, ein gewerbliches Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen, vereinbarte mit der Beklagten die Überlassung des Glasbaumonteurs A
Problempunkt
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Arbeitgeberin die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Problempunkt
In dem vom EuGH entschiedenen und letztlich wohl konstruierten Rechtsstreit (zu den Hintergründen siehe Hassel, AuA 12/05, S. 699) war
Gesetze und Rechtsprechung
Seit 1. Oktober gilt die neugefasste SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Warum wurde eine Neufassung notwendig und welchen
Vielfältige Vorteile
Die zunehmend digitale Arbeitswelt macht feste, durchgehende Arbeitszeiten für eine Vielzahl von Mitarbeitern in den
In einem Klinikum mit mehr als 2.000 Beschäftigten stritten die Betriebsparteien um die Beteiligung des Betriebsrats bei der Aufstellung der
Die Klägerin ist bei dem beklagten Arbeitgeber seit dem Jahr 2012 nach dem TV-L beschäftigt. Bis zum Ende der Befristung im Jahr 2017 erfolgte die
Problempunkt
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Infektion der Klägerin mit dem Coronavirus einen Arbeitsunfall darstellt. Die Klägerin ist
Problempunkt
Die Kläger haben sich nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen. Die Betreiberin des Seniorenheims hat ihre Pflegekräfte seit dem 16.3.2022
Weitere Rechtsgebiete
Problempunkt
Der Kläger ist bei der beklagten Druckerei seit 1985 als Maschinenführer beschäftigt. Eine im Jahr 2003 ausgesprochene verhaltensbedingte
Problempunkt
Der Kläger leitete seit Juli 1979 die Niederlassung der Beklagten in B. Als ihn die Arbeitgeberin im April 2002 in die Abteilung
Problempunkt
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betreibende Arbeitgeberin hat mit ihren Leiharbeitnehmern u.a. formularmäßig vereinbart: "§ 3
Problempunkt
Die Klägerin, ein gewerbliches Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen, vereinbarte mit der Beklagten die Überlassung des Glasbaumonteurs A
Problempunkt
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Arbeitgeberin die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Problempunkt
In dem vom EuGH entschiedenen und letztlich wohl konstruierten Rechtsstreit (zu den Hintergründen siehe Hassel, AuA 12/05, S. 699) war
