Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Grundlagen
Problempunkt
Für Pflichtversicherte, die vor dem 1.1.1942 geboren sind und deren Versicherungskonto 45 Pflichtbeitragsjahre aufweist, gelten weiterhin
Problempunkt
Die Beklagte ist Trägerin von Wohneinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen. Dort sind neben Arbeitnehmern mit einer
Problempunkt
roblempunkt:
Der Arbeitnehmer war im Vertrieb als "Key-Account-Manager" für das Geschäft mit einem Hauptkunden zuständig. Der Arbeitgeber
Problempunkt
Der Kläger war bei der beklagten Forschungseinrichtung seit 1995 als studentische Hilfskraft beschäftigt. Nach einer Reihe befristeter
Problempunkt
Der Mitarbeiter war beim Arbeitgeber vom 1.4.2005 bis 28.2.2007 als Monteur/Schlosser beschäftigt. Im Arbeitsvertrag gab es eine Klausel
Problempunkt
Die Parteien stritten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Verdachtskündigung. Der Kläger war seit 1990 bei der beklagten Stadt
Problempunkt
ie Klägerin hatte sich beim Staatsministerium für Kultur des Freistaats Sachsen um eine befristete Buchhaltungsposition beworben. In ihrem
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Höhe einer Sozialplanabfindung. Der 1945 geborene und schwerbehinderte Kläger war seit dem 1.10.1979 bei
Problempunkt
Der Kläger war seit dem 20.2.2006 bei seinem Arbeitgeber als gewerblicher Transportmitarbeiter beschäftigt. Der Arbeitsvertrag war bis zum
Problempunkt
Der klagende Arbeitnehmer war bei der beklagten A-AG im Consumer Imaging tätig. Diesen Geschäftsbereich wollte die A-AG nach einem
Problempunkt
Der beklagte Arbeitgeber betreibt ein Krankenhaus. Er beschäftigte die Klägerin dort seit 1989 als Hebamme. Im Krankenhaus wird Müttern
Problempunkt
Arbeitgeber und Arbeitnehmer stritten über die Wirksamkeit einer Kündigung im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang. Einmal mehr musste
Arbeitsvertrag
Problempunkt
"Gegenstand der zu besprechenden Entscheidung ist die Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverträgen. Der Kläger ist seit 1993 beim
Problempunkt
In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten die Parteien darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung zum 7.4.2005 endete
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 1972 bei dem beklagten Land als Lehrerin tätig, und zwar seit 1992 als nicht vollbeschäftigte Angestellte mit einer
Problempunkt
In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten sich die Parteien über die Wirksamkeit einer Haushaltsbefristung. Die Klägerin war seit dem 15
Problempunkt
Seit dem 1. Januar 2001 gelten für die Befristung von Arbeitsverhältnissen neue Regeln (vgl. hierzu Link/Fink, AuA 2001, Ausgaben 1 bis 6)
Problempunkt
Die Klägerin war beim beklagten Land befristet als Lehrerin tätig. Am 12. Juni 1996 teilte man ihr mit, dass das Arbeitsverhältnis wie
Gesetze und Rechtsprechung
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 1998 Versicherungskauffrau bei der Beklagten in C. mit 39 Wochenstunden. Dort waren die Voraussetzungen der
Problempunkt
Die Parteien streiten um den Ausgleich des im Minus stehenden Arbeitszeitkontos. Das seit dem 1.10.2018 bestehende Arbeitsverhältnis
Problempunkt
Der Kläger war im Einzelhandelsunternehmen der Beklagten als Auslieferungsfahrer beschäftigt. Die Arbeitszeit wurde durch den Kläger im
Problempunkt
Der seit 1994 bei der Beklagten beschäftigte Kläger hatte die Beklagte sowohl über seinen Antrag auf Anerkennung der
Immer wieder muss sich die Rechtsprechung und insbesondere die höchstrichterliche Rechtsprechung des BAG mit dem Problem der „Überstundenvergütung“
„es ist noch nicht vorbei“. So hört man es vielerorten und ganz gleich, wie man persönlich die Gefährlichkeit der Corona-Pandemie zum jetzigen
Weitere Rechtsgebiete
Problempunkt
"Gegenstand der zu besprechenden Entscheidung ist die Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverträgen. Der Kläger ist seit 1993 beim
Problempunkt
In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten die Parteien darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung zum 7.4.2005 endete
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 1972 bei dem beklagten Land als Lehrerin tätig, und zwar seit 1992 als nicht vollbeschäftigte Angestellte mit einer
Problempunkt
In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten sich die Parteien über die Wirksamkeit einer Haushaltsbefristung. Die Klägerin war seit dem 15
Problempunkt
Seit dem 1. Januar 2001 gelten für die Befristung von Arbeitsverhältnissen neue Regeln (vgl. hierzu Link/Fink, AuA 2001, Ausgaben 1 bis 6)
Problempunkt
Die Klägerin war beim beklagten Land befristet als Lehrerin tätig. Am 12. Juni 1996 teilte man ihr mit, dass das Arbeitsverhältnis wie
