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Arbeitsrecht-Grundlagen

Was und wo haben Sie gelernt?
Jurastudium in Bochum, Referendariat in Berlin, Promotion in Bochum, Master an der UCL in London.

Wären Sie nicht

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Die Zukunft der Arbeit liegt in der Digitalisierung. Nehmen uns digital gesteuerte Roboter die Arbeit weg? Die digitale Technik soll intelligenter

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Keine Verlängerung der Kündigungsfrist in AGB

Die erhebliche Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann eine unangemessene

BAG: Kein Wiedereinstellungsanspruch ohne Kündigungsschutz

Ein Anspruch auf Wiedereinstellung steht grundsätzlich nur solchen Mitarbeitern zu, die zum Zeitpunkt der Kündigung Kündigungsschutz nach dem KSchG

Problempunkt

Die beklagte Stadt ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. Diese hatte eine Stelle eines „Techn. Angestellte/n für die

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Problempunkt

Der kündigungsrechtliche Umgang mit besonders geschützten Personengruppen ist nicht nur aufgrund zahlreicher formeller Anforderungen

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Was und wo haben Sie gelernt?
Ursprünglich habe ich Hotelkauffrau gelernt.

Wären Sie nicht Personalerin geworden, was dann?

Dann besäße ich ein

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„Alles, was automatisiert werden kann, wird automatisiert werden“ – nicht selten werden Szenarien über die Zukunft der Arbeit mit diesem bekannten

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Problempunkt

Der Kläger ist Kurier bei der Beklagten. Er ist mit einem GdB von 50 als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Die Beklagte betreibt einen

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Problempunkt

Die Arbeitgeberin betreibt ein Maschinenbauunternehmen in Form einer GmbH & Co. KG. Der Betriebsrat verlangte von ihr die Entlassung des

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Problempunkt

Die Beklagte betreibt eine Spielbank und beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer. Der 1955 geborene Kläger ist bei ihr seit 1980

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Problempunkt

Nach erfolglosen Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

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