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Nichts ist so beständig wie der Wandel. Die Arbeitswelt verändert sich durch die digitale Transformation, Globalisierung und den demografischen Wandel
Die richtigen Nachfolgeentscheidungen für die Schlüsselpositionen im Unternehmen zu treffen, ist nicht nur unternehmerische Aufgabe und Verantwortung
Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und viel für die praktische Arbeit im Umfeld des ehemaligen
Problempunkt
Ein Montageleiter hatte im November einen Arbeitsvertrag über die Tätigkeit auf einer Baustelle in Kasachstan geschlossen. Der Vertrag
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten, einem Konzernunternehmen, als AT-Angestellte beschäftigt. Vereinbart war ein Jahresgehalt von ca
Problempunkt
Der Kläger ist Industriekaufmann und mit einem Grad der Behinderung von 100 schwerbehindert. Die Beklagte, das Präsidium für Technik
Problempunkt
Die Klägerin arbeitete bei der beklagten Arbeitgeberin in einem Kleinbetrieb nach § 23 KSchG. Aufgrund einer Schwangerschaft sprach der
Problempunkt
Ein Arbeitnehmer klagt gegen seinen früheren Vorgesetzten auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen Verletzung der Gesundheit und des
Problempunkt
Ein Arbeitnehmer war seit Anfang 2007 bei einem Unternehmen für Kälte- und Klimatechnik als Monteur beschäftigt. Im Jahr 2008
Problempunkt
Anlass der Entscheidung war eine Vorlage des Court of Appeal of England and Wales im Vorabentscheidungsverfahren. Im Ausgangsverfahren
Problempunkt
Die Parteien stritten um die Gewährung einer betrieblichen Altersrente nach einer Versorgungsordnung.
Die 1945 geborene Klägerin war
Problempunkt
Der Kläger war als Gebäudereiniger tätig. Zum 1.7.2007 wurde die Branche der Gebäudereinigung in das AEntG aufgenommen. Bis Ende Februar
Problempunkt
Für die Ausführung von Elektroarbeiten auf der Baustelle eines Kernkraftwerks in Finnland schloss ESA in Polen nach polnischem Recht
Problempunkt
Die Agentur für Arbeit Duisburg erfasst die Arbeitszeit der Mitarbeiter elektronisch. Die Behörde gewährte den freigestellten
Problempunkt
Die Beklagte betreibt Tief- und Straßenbauarbeiten. Der Kläger ist bei ihr seit Oktober 1985 als Baumaschinenführer beschäftigt. Er
Problempunkt
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) stellt eine freiwillige zusätzliche Sozialleistung des Arbeitgebers dar. Die Rechtsprechung
Problempunkt
In der Betriebspraxis ist immer noch die Auffassung verbreitet, der Arbeitgeber könne nicht nur mitbestimmungsfrei entscheiden, ob er
Problempunkt
Die Klägerin ist im Jahr 1960 geboren und arbeitet als Produktionsmitarbeiterin bei einem nicht tarifgebundenen Schuhhersteller. Ihr
Problempunkt
Bislang war das BAG in seiner ständigen Rechtsprechung (z. B. Urt. v. 14.8.2007 – 9 AZR 934/06, AuA 7/08, S. 437) davon ausgegangen, dass
Wer im Zug sitzt, wird vor dem Erreichen der nächsten Station aufgefordert zu prüfen, ob er nichts vergessen hat. Will ein Unternehmen dauerhaft
Was und wo haben Sie gelernt?
Ich habe Jura an der Westfälischen Wilhelms- Universität in Münster studiert, mit anschließendem Referendariat am OLG
Immer wieder wird das Endspiel um Griechenland verlängert. Immer wieder wird in letzter Minute noch einmal ein Hilfstopf gefunden, der für ein paar
Was und wo haben Sie gelernt?
Während meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin bei Hogan Lovells habe ich vor allem meine Kenntnisse im
Problempunkt
Der 1955 geborene Kläger war bis zum 19.10.2008 als Maschinenbediener bei einem Druckereiunternehmen beschäftigt. Danach war er
Problempunkt
Nach § 9 Nr. 2 AÜG gilt für Leiharbeitnehmer der Grundsatz des Equal Pay/Equal Treatment. Daraus leiten sich Ansprüche auf
Problempunkt
Die Arbeitgeberin betreibt ein Klinikum. Zudem ist sie Trägerin einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Gesundheitsberufe
Problempunkt
Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen des Personennahverkehrs (S-Bahn DB AG), und der Betriebsrat stritten darüber, in welchem Umfang dem
Problempunkt
Voraussetzung für die wirksame Kündigung eines Wahlbewerbers bei der Betriebsratswahl ist immer die Zustimmung des Betriebsrats, § 15 Abs
Problempunkt
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegen einen früheren Arbeitnehmer.
Die Klägerin, eine Anstalt
Problempunkt
Die verheiratete Mitarbeiterin erhielt im Zeitraum von März bis Oktober 2010 monatlich 400 Euro, insgesamt 3.200 Euro. Sie legte dem