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Problempunkt
In dem vom EuGH entschiedenen und letztlich wohl konstruierten Rechtsstreit (zu den Hintergründen siehe Hassel, AuA 12/05, S. 699) war
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"Gegenstand der zu besprechenden Entscheidung ist die Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverträgen. Der Kläger ist seit 1993 beim
Problempunkt
In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten die Parteien darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung zum 7.4.2005 endete
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 1972 bei dem beklagten Land als Lehrerin tätig, und zwar seit 1992 als nicht vollbeschäftigte Angestellte mit einer
Problempunkt
In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten sich die Parteien über die Wirksamkeit einer Haushaltsbefristung. Die Klägerin war seit dem 15
Problempunkt
Seit dem 1. Januar 2001 gelten für die Befristung von Arbeitsverhältnissen neue Regeln (vgl. hierzu Link/Fink, AuA 2001, Ausgaben 1 bis 6)
Problempunkt
Die Klägerin war beim beklagten Land befristet als Lehrerin tätig. Am 12. Juni 1996 teilte man ihr mit, dass das Arbeitsverhältnis wie
Problempunkt
Der Kläger war vom 18.6.2001 bis zum 12.10.2001 unentgeltlich als Praktikant bei der Beklagten tätig. Am 11.10.2001 schlossen die Parteien
Problempunkt
Die Klägerin, die bis zum 31. März 2000 bei der Beklagten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden beschäftigt war, erhielt von
Problempunkt
Der Kläger war als Maschinenführer in der Rohspanfertigung tätig. Nachdem der Arbeitgeber entschieden hatte, diese Fertigung aufzugeben
Problempunkt
Der Arbeitgeber betreibt ein Krankenhaus. Er hatte der als Hebamme beschäftigten Arbeitnehmerin aus dringenden betrieblichen Gründen
