Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Grundlagen
Problempunkt
Die Beklagte ist ein aluminiumverarbeitendes Unternehmen. Der Kläger ist dort seit 1975 als Schlosser tätig. Er ist 1956 geboren
Wird in Deutschland vom Mittelstand gesprochen, so sind jene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemeint, die – je nach Definition – weniger als 250
Was und wo haben Sie gelernt?
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg, Bonn und Mannheim; Referendariat am LG Heidelberg.
Wären
Schmerzensgeldanspruch nach Überwachung des Arbeitnehmers
Was und wo haben Sie gelernt?
In meiner Heimatstadt Frankfurt am Main habe ich Rechtswissenschaft studiert, das Referendarexamen abgelegt und mein
Warum haben Sie sich für Ihren Beruf entschieden?
Es macht mir Freude, anderen Menschen zu helfen. Als Arbeitsrechtler kann ich zur Rechtsfindung
Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaften in Passau und London. Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht
Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?
as und wo haben Sie gelernt?
Jura in Tübingen – und jede Menge fürs Leben bei den verschiedenen beruflichen Stationen.
Wären Sie nicht
Was und wo haben Sie gelernt?
Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Genf und Freiburg. Referendariat am LG Freiburg; wissenschaftlicher
Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaften an den Universitäten Saarbrücken und Bonn.
Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?
Was und wo haben Sie gelernt?
1976 – 1979 Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW in Soest/Westf.
1982 – 1987 Studium der Rechtswissenschaften
Arbeitsvertrag
Problempunkt
Die Klägerin hatte an einer Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung eine Ausbildung zur Bürokommunikationskauffrau absolviert
Problempunkt
Gemäß § 8 Abs. 1 und 7 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) kann ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1992 bei der Beklagten, einer Versicherung, als Angestellter tätig. Seit 2000 ist er Maklerbetreuer für die
Problempunkt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG ) hatte darüber zu entscheiden, ob die Befristung einer Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst wirksam war
Problempunkt
Das LAG Sachsen-Anhalt hatte zu prüfen, ob die Verletzung vertraglich oder betrieblich nicht vereinbarter Arbeitspflichten eine
Problempunkt
Die Arbeitgeberin betreibt ein Briefzentrum. Einmal jährlich stellt sie den Personalbedarf fest. Eine Anfang 2005 durchgeführte
Gesetze und Rechtsprechung
Podcast | Ramadan und Fasten: ein arbeitsrechtlicher Blick
Anspruch auf Workation
Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Workation besteht nur, wenn er ausnahmsweise im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung
Vergütung nach der (richtigen) Vergleichsgruppe
Ausgangspunkt für die Bestimmung einer rechtskonformen Betriebsratsvergütung ist die sog
Überblick
Der unbereinigte Gender Pay Gap zeigt die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen und dem von Männern in
Herausforderung für HR und Unternehmensleitung
Die Dotierung des Sozialplanvolumens stellt HR-Verantwortliche regelmäßig vor große praktische
Problempunkt
Das Landesamt für Verbraucherschutz ist Sachsen-Anhalts Aufsichtsbehörde für den Arbeitsschutz. Mit Bescheid vom 8.7.2019 hat dieses die
Weitere Rechtsgebiete
Problempunkt
Die Klägerin hatte an einer Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung eine Ausbildung zur Bürokommunikationskauffrau absolviert
Problempunkt
Gemäß § 8 Abs. 1 und 7 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) kann ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1992 bei der Beklagten, einer Versicherung, als Angestellter tätig. Seit 2000 ist er Maklerbetreuer für die
Problempunkt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG ) hatte darüber zu entscheiden, ob die Befristung einer Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst wirksam war
Problempunkt
Das LAG Sachsen-Anhalt hatte zu prüfen, ob die Verletzung vertraglich oder betrieblich nicht vereinbarter Arbeitspflichten eine
Problempunkt
Die Arbeitgeberin betreibt ein Briefzentrum. Einmal jährlich stellt sie den Personalbedarf fest. Eine Anfang 2005 durchgeführte
