Arbeitsrecht-Grundlagen
Unterbegriffe in diesem Thema:
Bauherren unterliegen nicht der Bürgenhaftung nach AEntG
Was und wo haben Sie gelernt?
Ich habe in Bielefeld Jura studiert und anschließend in Rheinland-Pfalz und in Rom mein Referendariat absolviert. Später
kennen Sie den Zukunftsdialog? Zu diesem hatte Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, von September 2018 an eingeladen. Bürger und
Es steht außer Frage, dass Menschen vor Ausbeutung und unzumutbaren Härten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit geschützt werden müssen. Aber lässt sich
1 Ausgangspunkt und die Entscheidung des EuGH
Die Einhaltung des ArbZG ist zwingend. Gesetzliche Ausnahmen bestehen so gut wie nicht und wenn, dann nur
Es besteht eine große Rechtsunsicherheit, wann eine Kündigung, die per Post oder Boten untertags in den Hausbriefkasten des Mitarbeiters eingelegt
Der Kläger trat 1998 in die Dienste des Unternehmens als Maschinenschlosser ein. Es galt u.a. die Betriebsvereinbarung „Partnerschaftliches Verhalten
l Problempunkt
Die seit 2006 im öffentlichen Dienst beschäftigte Klägerin wurde zunächst als Leiterin „Technische Dokumentation“ im technischen Rathaus
Problempunkt
Der Entscheidung liegt der Abschluss eines Aufhebungsvertrags zugrunde. Die Arbeitnehmerin klagte auf Feststellung, dass das
l Problempunkt
Der Arbeitnehmer war bei dem beklagten Land langjährig als Lehrer mit einem Unterrichtsdeputat von 23 Wochenstunden beschäftigt. Durch
