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Arbeitsrecht-Grundlagen

Bauherren unterliegen nicht der Bürgenhaftung nach AEntG

Unternehmer, die lediglich als bloße Bauherren eine Bauleistung in Auftrag geben, unterliegen nicht der Bürgenhaftung nach § 14 AEntG. Das geht aus

Was und wo haben Sie gelernt?

Ich habe in Bielefeld Jura studiert und anschließend in Rheinland-Pfalz und in Rom mein Referendariat absolviert. Später

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kennen Sie den Zukunftsdialog? Zu diesem hatte Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, von September 2018 an eingeladen. Bürger und

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Es steht außer Frage, dass Menschen vor Ausbeutung und unzumutbaren Härten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit geschützt werden müssen. Aber lässt sich

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1 Ausgangspunkt und die Entscheidung des EuGH

Die Einhaltung des ArbZG ist zwingend. Gesetzliche Ausnahmen bestehen so gut wie nicht und wenn, dann nur

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Es besteht eine große Rechtsunsicherheit, wann eine Kündigung, die per Post oder Boten untertags in den Hausbriefkasten des Mitarbeiters eingelegt

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Der Kläger trat 1998 in die Dienste des Unternehmens als Maschinenschlosser ein. Es galt u.a. die Betriebsvereinbarung „Partnerschaftliches Verhalten

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Die seit 2006 im öffentlichen Dienst beschäftigte Klägerin wurde zunächst als Leiterin „Technische Dokumentation“ im technischen Rathaus

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Der Entscheidung liegt der Abschluss eines Aufhebungsvertrags zugrunde. Die Arbeitnehmerin klagte auf Feststellung, dass das

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Der Arbeitnehmer war bei dem beklagten Land langjährig als Lehrer mit einem Unterrichtsdeputat von 23 Wochenstunden beschäftigt. Durch

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Keine Entschädigung nach Herabwürdigung wegen ostdeutscher Herkunft

Die Herabwürdigung eines Kollegen wegen seiner ostdeutschen Herkunft stellt keine Benachteiligung i. S. d. § 1 AGG wegen der ethnischen Herkunft oder

Gesetzentwurf zur Nachunternehmerhaftung

Die Bundesregierung will die Arbeitsbedingungen u. a. für Paketboten verbessern und hat einen Gesetzentwurf zur Nachunternehmerhaftung auf den Weg