Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Grundlagen
Was und wo haben Sie gelernt?
Wirtschaftsrecht in Lüneburg mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und Personal einschließlich freiwilligem Praktikum als
Der bereits jetzt spürbare und in den kommenden Jahren weiter voranschreitende Fachkräftemangel stellt Unternehmen vor immer größere Probleme, bremst
Problempunkt
Der im April 1947 geborene Kläger war bis zum 30.4.2011 bei der Beklagten beschäftigt. Da er eine Weiterbeschäftigung an einem anderen
Was und wo haben Sie gelernt?
Ich habe Jura im schönen Frankenland und im genauso schönen Andalusien studiert.
Wären Sie nicht Arbeitsrechtler
Mit dem Diktum „Diese Wirtschaft tötet“ hat Papst Franziskus 2013 in seinem Apostolischen Schreiben „Evangelii gaudium“ nicht nur weltweites Aufsehen
Problempunkt
Die Parteien stritten über den Bestand des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses. Die Beklagte hatte dem Kläger mitgeteilt, dass
Problempunkt
Im Ausgangsverfahren ging es um die Auslegung des spanischen Massenentlassungsrechts. Dem Kläger, Herrn Pujante Rivera, teilte man Mitte
Was und wo haben Sie gelernt?
Jurastudium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, danach Referendariat am LG Limburg, beides
Was und wo haben Sie gelernt?
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und anschließend Rechtsreferendariat am LG Kempten, beim
Die Forderung nach einer professionellen oder zumindest professionelleren Personalarbeit ist ohne Zweifel ein legitimes Anliegen, das unterschiedliche
In vielen mittelständischen Unternehmen wird Arbeitgeberattraktivität mit Blick auf die sich in der Zukunft rasant verschärfenden Fachkräfteengpässe
Problempunkt
Plant ein Unternehmen eine Betriebsänderung i. S. v. § 111 BetrVG, müssen die Betriebsparteien einen Interessenausgleich und Sozialplan
Arbeitsvertrag
Problempunkt
Die Arbeitgeberin ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die im Rahmen sog. Personalgestellungsverträge ihre Beschäftigten - u. a. die
Problempunkt
Die beklagte Bundespolizei setzte neben eigenen Arbeitnehmern beliehene Sicherheitskräfte ein, die bei privaten Unternehmen angestellt
Problempunkt
Die Mitarbeiterin ist bei einem Landkreis als Verwaltungsfachangestellte beschäftigt. Sie ist für eine Zahlstelle des Planetariums einer
Problempunkt
Der Kläger ist als Lehrer beim beklagten Land beschäftigt. Mit Wirkung zum 1.8.2006 wurde er an eine andere Schule umgesetzt. Noch im
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung. Die Klägerin war aufgrund mehrerer Befristungen beim Beklagten
Problempunkt
In Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie wurde mit der AÜG-Reform 2011 in § 1 Abs. 1 AÜG ein neuer Satz 2 eingefügt: "Die Überlassung von
Gesetze und Rechtsprechung
Problempunkt
Der schwerbehinderte Kläger ist bereits seit vielen Jahren bei der Beklagten beschäftigt. Aufgrund einer Werksschließung im Betrieb der
Vor dem LAG Nürnberg stritten die Parteien über Entschädigungsansprüche des Klägers nach dem AGG nach einer erfolglosen Bewerbung.
Der Kläger ist
Ein Projektleiter, Jahrgang 1965, war bei einem Unternehmen in der Zeit vom 1.12.2017 bis zum 30.6.2020 beschäftigt und erhielt ein gutes
Das LAG Nürnberg (Urt. v. 6.9.2022 – 1 TaBV 4/22) entschied über die Frage, ob der Arbeitgeber für die Anwendung einer Dienstwagenregelung der
Die Reichweite des immateriellen Schadensersatzanspruchs gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Danach hat jede Person
Erhöhte Belastung
„Gesundheit für alle“ – das war das Motto des diesjährigen „Weltgesundheitstages“ der WHO am 7.4.2023. Ein Motto, das wenig
Weitere Rechtsgebiete
Problempunkt
Die Arbeitgeberin ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die im Rahmen sog. Personalgestellungsverträge ihre Beschäftigten - u. a. die
Problempunkt
Die beklagte Bundespolizei setzte neben eigenen Arbeitnehmern beliehene Sicherheitskräfte ein, die bei privaten Unternehmen angestellt
Problempunkt
Die Mitarbeiterin ist bei einem Landkreis als Verwaltungsfachangestellte beschäftigt. Sie ist für eine Zahlstelle des Planetariums einer
Problempunkt
Der Kläger ist als Lehrer beim beklagten Land beschäftigt. Mit Wirkung zum 1.8.2006 wurde er an eine andere Schule umgesetzt. Noch im
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung. Die Klägerin war aufgrund mehrerer Befristungen beim Beklagten
Problempunkt
In Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie wurde mit der AÜG-Reform 2011 in § 1 Abs. 1 AÜG ein neuer Satz 2 eingefügt: "Die Überlassung von
