Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Grundlagen
Problempunkt
Die Mitarbeiterin ist beim Arbeitgeber als Montiererin beschäftigt. Die Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis gekündigt. Die hiergegen
Problempunkt
Das BAG hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, unter welchen Voraussetzungen dem Arbeitnehmer die Karenzentschädigung zusteht, wenn
Problempunkt
Der Insolvenzverwalter hatte das Arbeitsverhältnis mit der Mitarbeiterin mit Schreiben vom 24.7.2007 zu Ende Oktober 2007 gekündigt. Die
Problempunkt
Das beklagte Unternehmen kündigte dem Kläger, weil dieser Kosten für Fahrten mit seinem eigenen Pkw als Dienstreise abgerechnet hatte. Die
Problempunkt
Die Mitarbeiterin hatte bei dem Unternehmen der Backwarenindustrie am 2.1.2009 ihre Tätigkeit als Bezirksleiterin aufgenommen. Knapp drei
Problempunkt
Der Kläger und die Beklagte, ein Zeitarbeitsunternehmen, schlossen einen Arbeitsvertrag, der vom 20.8.2004 bis zum 22.5.2005 befristet war
Problempunkt
Der Kläger war bei dem beklagten Arbeitgeber seit Mai 2003 als Automechaniker beschäftigt. Er ist taubstumm und deshalb mit einem GdB von
Problempunkt
Die Beklagte hatte den Kläger, einen gelernten Industriemechaniker, am 1.1.1998 als CNC-Fräser eingestellt und ca. neun Jahre lang
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer personenbedingten Kündigung wegen Schlechtleistung. Der Arbeitnehmer fuhr als Kraftfahrer
Problempunkt
Der Kläger ist schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 60. Er hatte sich bei einem städtischen Theater mittels E-Mail
Problempunkt
Wenn ein Betrieb oder Betriebsteil identitätswahrend vom Veräußerer auf den Erwerber übertragen und von Letztgenanntem fortgeführt wird
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit zweier ordentlicher personenbedingter Kündigungen.
Nachdem die seit 2000 bei der Beklagten als
Arbeitsvertrag
Problempunkt
Der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag vom 1.8.2004 zunächst bis zum 31.12.2004 befristet eingestellt. Dabei
Problempunkt
Der Kläger war seit 1994 bei der beklagten Seespedition als Leiter der Befrachtungsabteilung beschäftigt. Neben einem Grundgehalt von
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1971 als Spezialbaufacharbeiter für die nicht tarifgebundene Beklagte tätig. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag
Problempunkt
Die Parteien stritten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 30.6.2005 endete.
Der Kläger war aufgrund zweier befristeter
Problempunkt
Die Mitarbeiterin ist seit 1982 bei ihrem Arbeitgeber als Altenpflegehelferin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft
Problempunkt
Die im November 1949 geborene Klägerin war seit 1979 als Verwaltungsangestellte für die Beklagte tätig. Auf das Arbeitsverhältnis fand u
Gesetze und Rechtsprechung
Neubewertung im Krisenkontext
Der Stellenwert ethischer Handlungsprinzipien ist gerade im Unternehmensumfeld während der letzten Jahre extrem gewachsen
Teilzeit im Allgemeinen
Zunächst ist es wichtig, sich die Definition der Teilzeit vor Augen zu führen, die Grundlage der weiteren Ausführung ist: Nach
Einführung
Das AÜG hat durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vom 21.2.2017 (BGBl. I 2017, S. 258)
Worum geht es?
Dem viel beachteten Beschluss des BAG vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 – hat der Erste Senat zwei Leitsätze entnommen:
„1. Arbeitgeber sind
Podcast | Compliance im Unternehmen
Corona: Auslaufen der Corona-ArbSchV, Long-Covid und bEM
Weitere Rechtsgebiete
Problempunkt
Der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag vom 1.8.2004 zunächst bis zum 31.12.2004 befristet eingestellt. Dabei
Problempunkt
Der Kläger war seit 1994 bei der beklagten Seespedition als Leiter der Befrachtungsabteilung beschäftigt. Neben einem Grundgehalt von
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1971 als Spezialbaufacharbeiter für die nicht tarifgebundene Beklagte tätig. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag
Problempunkt
Die Parteien stritten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 30.6.2005 endete.
Der Kläger war aufgrund zweier befristeter
Problempunkt
Die Mitarbeiterin ist seit 1982 bei ihrem Arbeitgeber als Altenpflegehelferin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft
Problempunkt
Die im November 1949 geborene Klägerin war seit 1979 als Verwaltungsangestellte für die Beklagte tätig. Auf das Arbeitsverhältnis fand u
