Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Grundlagen
Podcast | Außerdienstliches Verhalten: Privater Lebensbereich vs. Arbeit
Bubach – Gallner – Heinkel et al., Luchterhand Verlag – Wolters Kluwer, München, 14. Auflage 2025, 3.312 Seiten, Preis: 289 Euro
Innerhalb von 40
Im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung hat der Prüfer die Sach- und Rechtslage, die für die Ermittlung der zutreffenden Besteuerungsgrundlagen gilt
Vor dem LAG Hamburg ging es um die Wirksamkeit einer Probezeitkündigung. Die Beklagte ist ein Unternehmen der Pharmaindustrie, der Kläger war am 1.5
Eine internationale private Ersatzschule klagte auf Zahlung einer Vertragsstrafe gegen eine irische Lehrerin, da diese die vertraglich vereinbarte
Wären Sie nicht Personalerin geworden, was dann?
Nach zwei Jahren BWL-Studium hatte ich die Wahl, mich auf HR, Marketing oder Finanzen zu
Eine arbeitsrechtliche, gesetzliche Regelung bzgl. der Durchführung von Betriebsausflügen/-veranstaltungen besteht nicht. Dementsprechend ist der
Sodann werden im zweiten Teil (AuA 6/25) einige Hinweise zum Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 BGB gegeben. Bei den Informationspflichten des
Das BEM hilft Arbeitgebern und Mitarbeitern im laufenden Arbeitsverhältnis dabei, nach längeren Krankheitszeiten von Mitarbeitern eine möglichst
Vermutet der Arbeitgeber eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit, so hat er bereits aufgrund seiner Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung im
Der Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“, den CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode vereinbaren wollen (Anm. d. Red.: zum
Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode − Was kommt auf Arbeitgeber zu?
Arbeitsvertrag
Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen der EU (sog. Nachweis-Richtlinie) führte der
Im Jahr 1999 schlossen die Parteien einen Arbeitsvertrag, der regelte, dass das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit dem
Begriff Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit liegt in solchen Sachverhalten vor, in denen Erwerbstätige nach der Ausgestaltung
Gemäß § 9 TzBfG hat der Arbeitgeber einen in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmer, der ihm in Textform den Wunsch nach einer Verlängerung seiner
Vorteile Aus Sicht des Arbeitgebers
Schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses:Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es, das Arbeitsverhältnis sofort zu
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine fristlose Kündigung. Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 1.7.2018 als Rezeptionist in einem
Gesetze und Rechtsprechung
● Problempunkt
Die Beklagte betreibt als Teil einer Handelsgruppe ein Verteilzentrum. Der Kläger ist bei ihr als „Sortation Associate“ in
● Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2015 Angestellte des beklagten Unternehmens als Leiterin des „Bereichs Projekt- und Prozessmanagement“. Sie
● Problempunkt
Der 1970 geborene Kläger war seit dem 1.1.2021 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Unter dem 17.10.2022 wurde vom AG
● Problempunkt
Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Honoraren und Umsatzsteuer, die die Klägerin der Beklagten in den Jahren 2015 bis 2018
Das BAG (Urt. v. 20.8.2025 – 4 AZR 151/24) wies die Revision eines Schulleiters einer staatlich anerkannten Ergotherapieschule zurück, der eine
Das BAG (Urt. v. 20.8.2025 – 4 AZR 305/24) bestätigte die Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Ordnungsamt in die Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA
Weitere Rechtsgebiete
Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen der EU (sog. Nachweis-Richtlinie) führte der
Im Jahr 1999 schlossen die Parteien einen Arbeitsvertrag, der regelte, dass das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit dem
Begriff Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit liegt in solchen Sachverhalten vor, in denen Erwerbstätige nach der Ausgestaltung
Gemäß § 9 TzBfG hat der Arbeitgeber einen in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmer, der ihm in Textform den Wunsch nach einer Verlängerung seiner
Vorteile Aus Sicht des Arbeitgebers
Schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses:Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es, das Arbeitsverhältnis sofort zu
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine fristlose Kündigung. Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 1.7.2018 als Rezeptionist in einem
