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das Jahr ist fast vorüber, wir befinden uns im Endspurt – für viele von uns der stressigste Teil des Jahres, tauchen doch gerne einmal Fristen auf
Hinweispflichten des Arbeitgebers
Standpunkt der Rechtsprechung
Der EuGH hat zur Hinweispflicht entschieden (EuGH, Urt. v. 6.11.2018 – C-629/16), dass
Rechtliche Grundlagen
Der Terminus „Scheinselbstständigkeit“ bezeichnet Konstellationen, in denen eine Person zwar formal als selbstständiger
Der vorliegende Beitrag stellt bewusst nicht den formellen Ablauf der Wahl selbst mit all seinen Hürden dar. Wir verweisen diesbezüglich ausdrücklich
dieses Mal möchte ich die Gelegenheit nutzen und Ihnen danken. Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen und auf Qualität setzen, Qualität in gedruckter
Gig-Economy und Plattformarbeit: Selbständigkeit oder verstecktes Arbeitsverhältnis? Die rechtliche Einordnung
Die Zahl der Unternehmen, insbesondere im produzierenden Bereich, die „Standortverlagerungen“ ins Ausland prüft, bereits plant oder schon umsetzt
In diesem Beitrag soll es um diese Mitwirkung gehen. Betrachtet werden dabei
- schwangere Arbeitnehmerinnen,
- schwerbehinderte Menschen und
- Initiatoren
Als „Schmiergelder“ werden solche Zahlungen bezeichnet, die erfahrungsgemäß den „Geschmierten“ in einer meist nicht mehr näher aufklärbaren Form daran
Seit der CCOO-Entscheidung des EuGH vom 14.5.2019 steht fest, dass Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der
Dass der gesetzliche Mindesturlausanspruch des BUrlG von 24 Werktagen, was bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage sind, insbesondere in Bereichen, in
Die industrielle Logik des 20. Jahrhunderts war brillant in stabilen Umwelten: Prozesse standardisieren, Bestände minimieren, Durchlaufzeiten drücken
Christoph Abeln, Campus Verlag, September 2025, Hardcover, 220 Seiten, Preis: 34 Euro
Veränderungen kommen oft schleichend und viele Manager erkennen
Boris Kaehler, Springer Gabler Berlin, Heidelberg, 3. Auflage November 2025, Hardcover, 349 Seiten, Preis: 64,99 Euro
Für Führungskräfte ist Führen
Tobias Gostomzyk, Joachim Jahn und Hildegard Becker-Toussaint (Hrsg.), C. H. Beck Verlag, Oktober 2025, Hardcover, 204 Seiten, Preis: 24,90 Euro
Das
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 29.7.2025 – 5 SLa 44/24; rk.) bestätigte die Verurteilung einer Stadt zur Zahlung einer Entschädigung an einen
Der Arbeitgeber teilte dem Personalrat mit, dass er entgegen der bisherigen Praxis bei der Aufstockung des Teilzeitvolumens keine Mitbestimmung mehr
Das Thüringer LAG entschied am 14.8.2025 (2 Sa 402/22, Rev. zugelassen), dass die Klägerin rückwirkend ab dem 1.1.2021 Anspruch auf Vergütung nach der
Nach § 1 Abs. 1b AÜG n. F. darf ein Verleiher denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate demselben Entleiher überlassen
Arbeitgeber, die zusätzliche Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung für ihre Beschäftigten leisten, erhalten den bAV-Förderbetrag als staatliche
Nach Abschluss einer Betriebsprüfung und dem Vorliegen des abschließenden Betriebsprüfungsberichts sind die Tätigkeiten für die Unternehmen noch nicht
Ein Unternehmen hatte mit einem Direktor einen Dienstwagenüberlassungsvertrag abgeschlossen, auf dessen Basis dem Angestellten ein Dienstwagen der
Ein Unternehmen beschäftigt regelmäßig mehr als 2.000 Arbeitnehmer bundesweit in mehreren Modemärkten. Eine Mitarbeiterin nahm im Jahr 1994 eine
Die §§ 12 ff. HinSchG verpflichten Arbeitgeber mit i. d. R. 50 oder mehr Beschäftigten zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle.
Ein
Ein 30-jähriger Mitarbeiter war seit 2019 bei einem Unternehmen als Be- und Entlader beschäftigt. Am 22.10.2024 sah der Gruppenleiter E. ihn vor der
● Problempunkt
Ein Verwaltungsanstellter J war seit Januar 2008 bei der Stadt Iserlohn gegen ein monatliches Tarifentgelt von 3.700 Euro brutto
● Problempunkt
Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen des Bekleidungseinzelhandels, hatte in einer Filiale mit mehr als 200 Mitarbeitern Headsets
● Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten vom 1.12.2012 bis 31.5.2022 beschäftigt. Ab dem 8.12.2018 bis zum 30.9.2019 war sie arbeitsunfähig
● Problempunkt
Die Klägerin, eine Klinikärztin mit 30 Stunden pro Woche, wurde im Dienstplan regelmäßig von Montag bis Freitag je sechs Stunden von 7
● Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten als Pflegeassistentin beschäftigt. Sie kündigte ihr Arbeitsverhältnis durch ein auf den 4.5.2022
