Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Grundlagen
Das BAG hat mit Urteil vom 23.3.2017 (6 AZR 161/16) zu Gunsten eines klagenden Teilzeitbeschäftigten entschieden: Überstundenzuschläge entstehen nicht
Die Vereinbarkeit von Freizeit, Familie und Beruf ist Arbeitgebern ein wichtiges Anliegen. Das sollte die Politik allerdings nicht dazu verleiten
1 Hintergrund
So wichtig und gesellschaftlich relevant BG sind, hat mancher Beitragszahler oftmals das Gefühl mangelnder Transparenz der Gefahrtarife
1 Ausgangspunkt und Begrifflichkeiten
Zahlreiche Unternehmen haben ganze Geschäftsmodelle entwickelt, in denen neben bzw. statt inländischen deutschen
In der Vergangenheit hat sich das Arbeitsrecht wie ein Krake in immer neue Anwendungsbereiche hinein ausgedehnt. Nicht einmal die Grenze des
1 Der Ausgangsfall
In dem zu entscheidenden Fall (Urt. v. 22.9.2016 – 2 AZR 848/15) waren in einem Supermarkt in der Vergangenheit dramatische
nach den vielen (Terror-)Anschlägen der letzten Monate, u. a. in Nizza, Berlin, Istanbul, London, St. Petersburg, Stockholm, Ägypten, Dortmund
Was und wo haben Sie gelernt?
Nicht aufzugeben, was auch passiert. Wo: im Leben und mit den beteiligten Personen.
Wären Sie nicht Betriebswirt
Die Autos der Zukunft werden immer geringere Abgas- und CO2-Emissionen aufweisen. Auf dieses Ziel arbeitet die deutsche Automobilindustrie hin. Der
Was und wo haben Sie gelernt?
Jurastudium in Osnabrück und den Niederlanden, Referendariat in Osnabrück und Berlin.
Wären Sie nicht Arbeitsrechtlerin
Warum macht interne Kommunikation Ihr Unternehmen erfolgreicher? Ganz einfach – der Austausch unter Mitarbeitern und Führungskräften in Ihrer Firma
Agilität ist kein neues Thema. Obwohl nicht neu, hat Agilität aber eine hohe Aktualität, weil diesem Modell gerade in der anstehenden wirtschaftlichen
Arbeitsvertrag
Problempunkt
Arbeitsverhältnisse können bei Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 1 TzBfG befristet werden. Ob tatsächlich ein sachlicher
BAG zur Befristung nach Erreichen des Renteneintrittsalters
Problempunkt
Die Beteiligten streiten um die Zustimmungsersetzung zu einer Einstellung (§ 99 Abs. 4 BetrVG) und die Dringlichkeit der Einstellung (§
Problempunkt
Betriebsrat und Arbeitgeber (im Folgenden A) stritten über die Verpflichtung zur Aufhebung der Einstellung eines Mitarbeiters. Der
Problempunkt
Die Entleiherin (Beklagte) betreibt Krankenhäuser. Zum Konzern gehört die G GmbH – Agentur für Gesundheitsfachberufe –, die über eine
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verhindert Arbeitsverhältnis auch bei Scheinwerkvertrag
Gesetze und Rechtsprechung
Von Abrufarbeit spricht man, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Die Vereinbarung muss eine
Ein Triebwagenführer klagte vor dem ArbG München gegen seine fristlose Kündigung vom 4.2.2021. Das Kündigungsschutzverfahren endete am 6.4.2021 durch
Unternehmen müssen vor einer Einstellung von Mitarbeitern den Betriebsrat um Zustimmung bitten, anderenfalls kann dieser verlangen, die Maßnahme
Vor einer beabsichtigten Einstellung hat der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig und vollständig über die Gründe, den betreffenden Arbeitsplatz
Die interdisziplinäre Tagung fand am 11. und 12. Mai an der Universität Halle statt. Trotz des vorrangig wissenschaftlichen Charakters kamen auch
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung. Die langjährig im Betrieb beschäftigte
Weitere Rechtsgebiete
Problempunkt
Arbeitsverhältnisse können bei Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 1 TzBfG befristet werden. Ob tatsächlich ein sachlicher
BAG zur Befristung nach Erreichen des Renteneintrittsalters
Problempunkt
Die Beteiligten streiten um die Zustimmungsersetzung zu einer Einstellung (§ 99 Abs. 4 BetrVG) und die Dringlichkeit der Einstellung (§
Problempunkt
Betriebsrat und Arbeitgeber (im Folgenden A) stritten über die Verpflichtung zur Aufhebung der Einstellung eines Mitarbeiters. Der
Problempunkt
Die Entleiherin (Beklagte) betreibt Krankenhäuser. Zum Konzern gehört die G GmbH – Agentur für Gesundheitsfachberufe –, die über eine
