Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Grundlagen
Problempunkt
Arbeitgeberin und Betriebsrat streiten über die Pflicht zur Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses. Die Arbeitgeberin betreibt ein
Problempunkt
Die Klägerin war bei der international tätigen Beklagten seit September 2001 als kaufmännische Angestellte im Einkauf beschäftigt. Sie sah
Problempunkt
Die Klägerin war bis zum 31.7.2017 als Fachkraft in der Altenpflege bei der Beklagten tätig. Vom 7.2.2017 bis 18.5.2017 war die Klägerin
Problempunkt
Der Kläger war ein bei der Air Berlin beschäftigter Pilot, der im Rahmen der Insolvenz betriebsbedingt wegen Stilllegung des Betriebs
Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat in Fragen, die der Mitbestimmung unterliegen, nicht einigen, ist eine Einigungsstelle zu bilden. Sofern sich
Eine geringfügig beschäftigte Bürokraft war bei einem konzernverbundenen Unternehmen eingesetzt und arbeitete in der Filiale in W. Dort waren
1 Statistik
Nach statistischer Erhebung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden bundesweit im Jahr 2018 bei den erstinstanzlichen
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen – ausgelöst durch die Coronavirus-Pandemie – zu mildern, hat der Gesetzgeber das Hilfsinstrument der Kurzarbeit
Kein Fragerecht nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren
Telefonische Krankschreibung jetzt bis Mitte Mai möglich
Problempunkt
Die beklagte Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der S-Gruppe. Sie nahm ihre Geschäftstätigkeit am 1.9.2011 auf, um in B einen neuen
Problempunkt
Der Kläger war seit 1992 bei der E-AG, einer Rechtsvorgängerin der Beklagten, beschäftigt. Bei dem Arbeitgeber galt seit dem Jahr 2007
Arbeitsvertrag
1 Begriff der freien Mitarbeit
Freie Mitarbeit beschreibt die Erbringung einer Dienst- oder Werkleistung in wirtschaftlicher und sozialer
Spanisches Gesundheitswesen: Missbrauch befristeter Arbeitsverhältnisse
Vor dem LAG München (Urt. v. 4.12.2019 – 8 Sa 146/19, n. rk.) stritten die Beteiligten über die Arbeitnehmereigenschaft eines über eine App
Problempunkt
Der Kläger war bei der beklagten Sicherheitsbehörde auf Grundlage mehrerer Honorarverträge als Übersetzer für die arabische Sprache
Problempunkt
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die rechtliche Wirksamkeit einer einvernehmlich getroffenen Befristungsabrede. Auf der
1 Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG legt fest: „Eine Befristung nach Satz 1 [Anm.: ohne Sachgrund] ist
Gesetze und Rechtsprechung
Rechtliche Ausgangslage und Problemfelder
Seit dem 1.4.2024 ist gem. § 3 Abs. 1 Konsumcannabisgesetz (KCanG) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet
Abschreibungsoptionen für schnelle Investitionen
Als eine wesentliche Neuerung führt das WCG die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für
Problempunkt
Nach seinem Arbeitsvertrag erhielt der Kläger eine variable Vergütung von 15 % seines Brutto-Basisjahresgehalts, das im freien Ermessen
Problempunkt
Die Antragstellerin begehrt von der Antragsgegnerin das Unterlassen der Zugänglichmachung von zwei Bewertungen ihres Unternehmens in einem
Problempunkt
Die Kernfrage war, ob die Entscheidungsfreiheit der Betriebspartner so weit reicht, zweckbefristet beschäftigte Arbeitnehmer aus dem
Die Betriebsparteien verfügen bei der Ausgestaltung von Sozialplänen über Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume, die Typisierungen und
Weitere Rechtsgebiete
1 Begriff der freien Mitarbeit
Freie Mitarbeit beschreibt die Erbringung einer Dienst- oder Werkleistung in wirtschaftlicher und sozialer
Spanisches Gesundheitswesen: Missbrauch befristeter Arbeitsverhältnisse
Vor dem LAG München (Urt. v. 4.12.2019 – 8 Sa 146/19, n. rk.) stritten die Beteiligten über die Arbeitnehmereigenschaft eines über eine App
Problempunkt
Der Kläger war bei der beklagten Sicherheitsbehörde auf Grundlage mehrerer Honorarverträge als Übersetzer für die arabische Sprache
Problempunkt
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die rechtliche Wirksamkeit einer einvernehmlich getroffenen Befristungsabrede. Auf der
1 Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG legt fest: „Eine Befristung nach Satz 1 [Anm.: ohne Sachgrund] ist
