Alle Fachartikel
Problempunkt
Ein Großhandelsunternehmen für Computer und Computerzubehör vereinbarte mit einer Mitarbeiterin, dass sie neben dem Fixgehalt eine
Problempunkt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) forderte das klagende Unternehmen auf Ersuchen der amerikanischen
Problempunkt
Die Mitarbeiterin ist beim Arbeitgeber in einem Verbrauchermarkt als Einzelhandelskauffrau im Bereich Obst und Gemüse beschäftigt. Nach
Problempunkt
Der Kläger war ursprünglich bei der H GmbH und deren Rechtsvorgängern beschäftigt. Für sein Arbeitsverhältnis galten kraft beiderseitiger
Problempunkt
Die nicht gewerkschaftlich organisierte Klägerin machte einen Anspruch gegen ihre Arbeitgeberin (Konzerngesellschaft) auf eine jährliche
Problempunkt
Die Klägerin ist im Krankenhaus der Beklagten als Arbeiterin beschäftigt. Im Jahr 2003 war sie aufgrund einer Schulter-Arm-Erkrankung und
Problempunkt
Der Mitarbeiter ist seit Mitte 2005 bei seinem Arbeitgeber, einem Zeitarbeitsunternehmen, beschäftigt. Nach dem zugrunde liegenden
Problempunkt
Die von Arbeitgeber und Arbeitnehmern - u. a. dem Kläger - finanzierte beklagte Pensionskasse zahlte auf Basis der Beschlüsse ihrer
Problempunkt
Problempunkit:
Ein Arbeitgeber schloss mit seinen Beschäftigten eine von ihm vorformulierte Verschwiegenheitsvereinbarung, um die bereits
Problempunkt
Die Klägerin war von August 2005 bis Ende Januar 2007 für den Beklagten tätig. Ab dem 2.6.2006 war sie - über das Ende des
Problempunkt
Die Klägerin arbeitete als Sachbearbeiterin Personal bei der Beklagten. Über ein Gleitzeitkonto bestand die Möglichkeit, ein Plus oder
Problempunkt
Die Gewerkschaft ver.di rief im Arbeitskampf zu einer sog. Flashmob-Aktion auf. Ziel war es, in den bestreikten Supermarktfilialen der im
Problempunkt
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährt im Rahmen der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Problempunkt
Nach bisherigem Verständnis der in Deutschland durch das AGG umgesetzten Antidiskriminierungsrichtlinie war nur derjenige vor einer
Problempunkt
Der gewerkschaftlich organisierte Kläger ist seit 45 Jahren bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Im Mai 2002
Problempunkt
Der Kläger ist bei der beklagten Arbeitgeberin auf deren Fährschiff beschäftigt. Wegen Umbauarbeiten musste das Schiff in die Werft. Für
Problempunkt
Der im Betrieb der Arbeitgeberin zur Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl 2006 gebildete Wahlvorstand hatte Rechtsanwalt R
Problempunkt
Die Arbeitnehmerin war seit 1996, d.h. seit ihrem 18. Lebensjahr, beschäftigt. Im Dezember 2006 kündigte ihr der Arbeitgeber unter
Problempunkt
Der 1948 geborene Kläger war seit 1978 als Produktionshelfer bei der Arbeitgeberin beschäftigt, einem Unternehmen der
Problempunkt
Der Arbeitnehmer war in einem Interessenausgleich mit Namensliste i. S. d. § 1 Abs. 5 KSchG namentlich aufgeführt. Er klagte gegen seine
Problempunkt
Die Arbeitgeberin, eine bundesweit tätige Privatbank, und ihr Hamburger Betriebsrat stritten über Beteiligungs- und Auskunftsrechte im
Problempunkt
Der Kläger war zehn Jahre lang als Redakteur bei einer Tageszeitung tätig. Als er ausschied, stellte ihm das Unternehmen ein
Problempunkt
Die Klägerin arbeitete seit 1998 für den Beklagten als Erzieherin. Ende 2003 geriet der Beklagte in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Er
Problempunkt
Der Kläger, Jahrgang 1962 und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet, war seit dem 16.8.2006 bei dem beklagten Land im Rechenzentrum der
Problempunkt
Das BAG musste über die Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung entscheiden. Die Beklagte hatte das Arbeitsverhältnis mit dem
Problempunkt
Der Arbeitnehmer wollte die Feststellung erwirken, dass sein Arbeitgeber ihm keine Sonn- und Feiertagsarbeit zuweisen darf. Sein
Problempunkt
Die Parteien stritten darüber, ob der Beklagte die Bewerbung des Klägers aufgrund dessen Behinderung ablehnte und ihm deshalb
Problempunkt
Ende 2006 erstellte der Arbeitgeber ein Konzept "Route 77", um einen Kundenzufriedenheitsindex von 77 zu erreichen. In einzelnen
Problempunkt
Die Parteien stritten über die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage. Die Klägerin war seit dem 19.4.2006 bei der Beklagten
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Voraussetzungen für einen fallübergreifenden Bewährungsaufstieg. Der Kläger ist als technischer