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Der Kampf um Mitarbeiter wird zunehmend härter. Seit Jahren signalisiert die Alterspyramide diese Herausforderung. In einigen Branchen und Unternehmen
Was und wo haben Sie gelernt?
Mein Jurastudium habe ich in Freiburg und München absolviert, das Referendariat in Düsseldorf.
Wären Sie nicht
Problempunkt
Bislang ist es insbesondere bei Industriedienstleistern verbreitet, Zweifeln über das Vorliegen einer erlaubnispflichtigen
Problempunkt
Im vorliegenden Fall war die Ermittlung des überdotierten Kassenvermögens zwischen einer Gruppen-Unterstützungskasse – also einer
Problempunkt
Der Kläger war aufgrund eines Arbeitsunfalls in der Zeit von Januar 2006 bis zum Jahr 2009 durchgängig arbeitsunfähig krank. Im Jahr 2008
Problempunkt
Unterfällt eine Kündigung durch den Arbeitgeber dem KSchG, bedarf sie der sozialen Rechtfertigung. Die Kündigung muss danach
Problempunkt
Am 15.5.2010 schloss die Klägerin einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit dem Beklagten, wonach sie „ab dem 15.5.2010“ als
Problempunkt
Seit dem 1.1.2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung. Das
Problempunkt
Eine Gemeinde in Dänemark beschäftigte seit 15 Jahren einen Tagesvater, der mit einem durchgehenden BMI von mindestens 54 und einem
Problempunkt
Der EuGH hatte darüber zu entscheiden, wann nationale Vorschriften gegen Art.4 Abs.1 der RL 2008/104/EG über Leiharbeit verstoßen und wie
Problempunkt
Die Klägerin war beim nicht tarifgebundenen Beklagten als Auszubildende zur Kauffrau für Bürokommunikation beschäftigt. Die im
Die Diskussion um die Rente mit 70 ist nicht neu, aber sie ist zu Jahresbeginn neu entflammt. Sie steht in einem engen Zusammenhang zu aktuellen
Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians- Universität in München.
Wären Sie nicht Arbeitsrechtlerin geworden, was
Problempunkt
Nach § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG ist der Verleiher grundsätzlich verpflichtet, seinem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung dieselben
Problempunkt
Die Beklagte beschäftigte die Klägerin seit 1991, zuletzt in einem Getränkemarkt. Nachdem das Unternehmen erhebliche Leergutdifferenzen
Problempunkt
Der klagende Arbeitnehmer ist Straßenbahnfahrer und dem Betriebshof W zugeordnet. Es existiert eine Dienstvereinbarung für das Tragen
Problempunkt
Nach dem AGG können Beschäftigte aufgrund einer nicht gerechtfertigten Benachteiligung wegen eines Merkmals nach § 1 AGG eine
Problempunkt
Die Parteien stritten um eine Entschädigung wegen Diskriminierung als Bewerber aufgrund einer Schwerbehinderung.
Der mit einem GdB von 50
Problempunkt
Arbeitgeber und Betriebsrat hatten eine „Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung“ abgeschlossen, die Regelungen zur Uniform des
Problempunkt
Der Kläger hatte in den Waschräumen der Beklagten mit einer ihm bis dahin unbekannten Mitarbeiterin eines externen Reinigungsunternehmens
Was und wo haben Sie gelernt?
Ich habe Jura an der Universität Münster studiert mit anschließendem Referendariat am LG Dortmund. Den größten
Bei einer Tagung der Bundesvereinigung Logistik im Jahr 1980 über die Entwicklung der Wirtschaft wurde unter den Teilnehmern prognostiziert, dass eine
Problempunkt
Der Kläger bezog Leistungen der Grundsicherung (SGB II) und bewarb sich um eine Stelle als Briefausträger bei dem privaten Zustelldienst
Problempunkt
Arbeitnehmer können gegenüber dem Arbeitgeber aus unterschiedlichen Rechtsgründen einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
Problempunkt
Die Parteien stritten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.
Der Arbeitgeber hatte seinem schwerbehinderten Beschäftigten
Problempunkt
Bei einem Betriebsübergang gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Betriebserwerber über. Hierüber und über weitere
Problempunkt
Beabsichtigt ein Arbeitgeber betriebsbedingt Mitarbeiter zu entlassen, ist er unter Berücksichtigung der Schwellenwerte des § 17 Abs. 1
Problempunkt
§ 113 InsO (Kündigung eines Dienstverhältnisses) ist eine in sich geschlossene Regelung, aus der kein Anspruch des Arbeitnehmers darauf
Problempunkt
Die Arbeitgeberin betreibt ein Krankenhaus der Vollversorgung mit ca. 1.000 Betten und etwa 2.000 Mitarbeitern. Die Klägerin ist dort
Problempunkt
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gem. § 109 Abs. 1 GewO Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis