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Das LAG Nürnberg (Urt. v. 6.9.2022 – 1 TaBV 4/22) entschied über die Frage, ob der Arbeitgeber für die Anwendung einer Dienstwagenregelung der
Ein Projektleiter, Jahrgang 1965, war bei einem Unternehmen in der Zeit vom 1.12.2017 bis zum 30.6.2020 beschäftigt und erhielt ein gutes
Vor dem LAG Nürnberg stritten die Parteien über Entschädigungsansprüche des Klägers nach dem AGG nach einer erfolglosen Bewerbung.
Der Kläger ist
Problempunkt
Der schwerbehinderte Kläger ist bereits seit vielen Jahren bei der Beklagten beschäftigt. Aufgrund einer Werksschließung im
● Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, auf krankheitsbedingte Gründe gestützten Kündigung. Eine
● Problempunkt
Eine 1965 geborene Verwaltungsangestellte rutschte am 25.1.2021, 15:30 Uhr, auf dem Weg zu dem im Sozial-/Pausenraum des
● Problempunkt
Vorliegend stritten die Beteiligten gerichtlich über das Bestehen eines gesetzlichen Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1
● Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die formwirksame Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Die (spätere)
● Problempunkt
Der Kläger ist als spezialisierter Softwareentwickler tätig. Gemäß dem Rahmenvertrag über eine freie Mitarbeit hat ihn ein
● Problempunkt
Die Klägerin, eine Berufsgenossenschaft, begehrt nach §§ 110, 111 SGB VII von der Beklagten zu 1, einem ihrer
Nach drei Tarifrunden und einem Schlichtungsversuch einigten sich die Tarifvertragsparteien Bund und VKA für die Arbeitgeberseite und ver.di und dbb
Der Arbeitgeber vergütete die Klägerin zunächst als Geschäftsstellenverwalterin beim Verwaltungsgericht mit der Entgeltgruppe 5. Nach der Erweiterung
Die Klägerin begehrt die Höhergruppierung. Sie hat die Ansicht vertreten, dass die von ihr geschuldeten Tätigkeiten „Leitung des Sachgebiets Personal
„Compliance” ist durch Praxis, Regulierung sowie Rechtsprechung zur zivilrechtlichen Haftung und strafrechtlichen Verantwortung, nicht zuletzt auch
Nach den unionsrechtlichen Vorgaben in Form des „Stechuhr-Urteils“ des EuGH bereits aus Mai 2019 bestand kein Zweifel mehr, dass die
Die Klägerin war seit dem 1.1.2017 im Gemeindevollzugsdienst gem. TVöD-VKA in der Entgeltgruppe 7 Stufe 3 eingruppiert. Sie forderte die Vergütung aus
Die passenden Kandidaten finden
Schon im ersten Schritt – der Suche nach passenden Kandidaten, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden
Arbeitsrechtliche Aspekte
Unter Desk Sharing versteht man eine Organisationsform, bei der sich Arbeitnehmer eines Unternehmens nach dem Zufallsprinzip
Einführung
Noch lange bevor es das Entgelttransparenzgesetz gab und das Thema der Entgeltgleichheit unter den Geschlechtern omnipräsent wurde, waren
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, seine rechtliche Struktur und seine Umsetzung in der betrieblichen Praxis geben immer wieder Anlass
das Thema New Work ist vielschichtig und spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie omnipräsent (einige würden sagen, zu präsent). Dabei bedeutet
Noch immer ist die Aufregung über den BAG-Beschluss vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21, Kurzbesprechung in AuA 2/23, S. 55) zur Arbeitszeiterfassung groß (vgl
Unternehmenswerte als Basis: Unser Weg zum Vertrauensurlaub
Die Einführung von Vertrauensurlaub war keineswegs eine Entscheidung, die spontan über
Frau Noack, die Geschwindigkeit in Sachen Digitalisierung ist ja atemberaubend. Vor welchen Veränderungen stand und steht die anwaltliche Tätigkeit
Moderne Praktiken
Ein morgendliches Training am Montag, eine Instrumentenstunde am Dienstagnachmittag, ein Brunch mit Freunden am Mittwoch, eine
Einführung
Arbeitgeber, die institutionell- oder projektgefördert Zuwendungen vom Bund oder von den Ländern erhalten, sind an die Verwendungsmaßgaben
Wären Sie nicht Personalerin geworden, was dann?
Dann wäre ich sicherlich Winzerin geworden, da ich in einem kleinen Weinort an der Mosel aufgewachsen
Der jährliche Maximalbetrag für die Homeoffice-Pauschale wird ab Veranlagungszeitraum 2023 von bisher 600 auf 1.260 Euro aufgestockt. Aufwendungen für
Mit Schreiben vom 23.12.2022 (IV C 5 – S 2334/19/10010 :004) hat das BMF die Tageswerte der vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt an
Überlässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern betriebliche Kommunikationsgeräte auch zur privaten Nutzung, dann bleibt dieser Vorteil gem. § 3 Nr. 45