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Bubach – Gallner – Heinkel et al., Luchterhand Verlag – Wolters Kluwer, München, 14. Auflage 2025, 3.312 Seiten, Preis: 289 Euro
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Der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung ist ein zentrales Thema im Zusammenhang mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (nachfolgend BRSG), das
am 20. Januar dieses Jahres, dem Tag seiner (zweiten) Amtseinführung, stellte Donald Trump per Dekret alle DEI-Programme in US-Bundesbehörden ein. Am
Woke bedeutet in hohem Maß politisch wach und engagiert zu sein gegen insbesondere rassistische, sexistische und bzw. oder soziale Diskriminierung
Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man ein Versprechen des Arbeitgebers, den Arbeitnehmern ab Eintritt eines „biometrischen Ereignisses“
Angesichts des Fachkräftemangels und der fortschreitenden Globalisierung des Arbeitsmarktes gehen immer mehr Arbeitgeber neue Wege bei der
Das Homeoffice stellt eine Form bzw. Unterart der mobilen Arbeit dar (Richardi/Maschmann in: Richardi, BetrVG, § 87 Rn. 201a). Es gilt zwischen der
In einem Brandenburger Unternehmen bewarb sich kürzlich eine 15-jährige Jugendliche um eine Aushilfstätigkeit im Service des Restaurantbetriebs, um
Die Zeiten allerdings, in denen Europa sich ausschließlich als industrielles Zentrum oder als „alter Kontinent“ sehen konnte, sind endgültig vorbei
Herr Jaenicke, können Sie zunächst erläutern, was genau unter der Automatisierung von HR zu verstehen ist?
Automatisierung in HR bedeutet, dass
Deutschlands Zukunft hängt maßgeblich davon ab, wie geschickt das Land auf den demografischen Wandel reagiert. Die Bevölkerung altert, Fachkräfte
Generationenkonflikte beschäftigen zahlreiche Betriebe. Arbeitsrechtliche Aspekte des demografischen Wandels haben weitreichende Folgen und
Nach der Entscheidung des BAG vom 5.12.2024 (8 AZR 370/20; vorab: EuGH, Urt. v. 29.7.2024 – C-184/22 und C-185/22, C-184/22, C-185/22) stellt sich die
Mit Urteil vom 21.11.2024 (VIR9/22) entschied der BFH, dass eine Leasingsonderzahlung unabhängig vom Zahlungszeitpunkt periodengerecht über die
Im zugrunde liegenden Sachverhalt war der Kläger seit vielen Jahren als Führungskraft eines kleineren Unternehmens tätig. Der Sohn der
Der Kläger ist seit 2013 in der Produktion bei einem Unternehmen der chemischen Industrie beschäftigt. Ab dem Jahr 2017 hatte er kontinuierlich
Vor dem LAG Köln stritten der Konzernbetriebsrat und das herrschende Konzernunternehmen eines weltweit tätigen Post- und Logistikkonzerns darüber, ob
Ein Mitarbeiter war bei seinem Arbeitgeber bis zum 15.8.2021 beschäftigt. In der Zeit vom 24.2.2021 bis 31.3.2021 war er arbeitsunfähig erkrankt. Nach
Vereinbarungen in Formulararbeitsverträgen, die die Rückzahlung von Fortbildungskosten im Fall der Eigenkündigung des Arbeitnehmers vorsehen, stehen
Vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern stritten die Parteien über die Zahlung einer Zulage aus Gründen der Gleichbehandlung.
Der Arbeitgeber betreibt eine
Im Jubiläumsjahr setzt die Leitmesse für HR mit dem Motto „Time for New Beginnings“ mehr denn je auf Innovationen und zukunftsweisende Impulse
Problempunkt
Der 1968 geborene, verheiratete und einem Kind gegenüber unterhaltspflichtige Kläger ist seit Januar 2018 bei der Beklagten bzw. deren
Problempunkt
Der Kläger war als Verkaufsleiter angestellt. Der Beklagte ist Betriebsratsvorsitzender. Von September 2022 bis Juli 2023 unterhielt der
Problempunkt
Im Anschluss an eine Kündigung der Klägerin schloss diese im gerichtlichen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht einen gerichtlichen Vergleich
Problempunkt
Die Arbeitgeberin hatte eine Mitarbeiterin eingestellt, ohne die vorherige Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. In einer späteren
Problempunkt
Der Kläger hatte von der Beklagten Auskunft nach Art. 15 DSGVO im Zusammenhang mit seiner Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz sowie
Problempunkt
Die Beklagte suchte per Stellenausschreibung eine/n Managementtrainer/-in mit Vertriebsverantwortung (m/w/d). Darin wurde auch „Erste
Problempunkt
Gegenstand ist der Streit über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Streitentscheidend waren vorliegend jedoch keine materiell
Problempunkt
Der Beklagte betreibt ein Autohaus. Der Kläger war dort ab dem 1.9.2022 als Serviceberater/Kfz-Meister beschäftigt. Die Einstellung
Problempunkt
Der Kläger war seit 15.11.2021 bei der Beklagten als Produktionsleiter beschäftigt. Am 26.10.2022 kündigte der Geschäftsführer der
