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Kommen wir aber nun zur spannendsten aller Fragen: Bleibt Vertrauensarbeitszeit noch möglich?
Sutterer-Kipping: Vertrauensarbeitszeit betrifft die
Handwerkertradition vs. Handwerkerinnovation
Vielleicht sollten wir uns ein Beispiel an digitalen Produkten nehmen: Ständige Updates, Verbesserungen
Was bedeutet „toxisch“ und woran erkennt man eine toxische Unternehmenskultur?
Schüller: Als „toxisch“ bezeichnet die Wissenschaft Führungskräfte, die
Ausgangslage
Laut einer Umfrage des Jobportals Indeed benötigen fast die Hälfte (44,4 %) der Beschäftigten in Deutschland in ihrem Beruf grundlegende
Erhöhte Belastung
„Gesundheit für alle“ – das war das Motto des diesjährigen „Weltgesundheitstages“ der WHO am 7.4.2023. Ein Motto, das wenig
Frau Hiesinger-Sanchez, Frau Pempelfort, warum ist gleiche Arbeit nicht in jedem Fall auch gleichwertig?
Hiesinger-Sanchez: In einem ersten Schritt
Das Erdbeben in der Türkei und in Syrien hat dazu geführt, dass die Bevölkerung in Deutschland erhebliche Summen aufgebracht hat, um zur Beseitigung
Geldwerte Vorteile aus der Ausübung von Stock Options werden grundsätzlich zeitraumbezogen gewährt. Zwischen Zusage und erstmaliger Möglichkeit zur
Der Nutzungsvorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
In der Praxis tauchen immer mehr Fragen auf, wie die lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter beim Bezug des
Die Reichweite des immateriellen Schadensersatzanspruchs gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Danach hat jede Person
Vor dem LAG Baden-Württemberg stritten die Parteien über die Zahlung von Weihnachtsgeld für die Jahre 2018 bis 2020.
Der Kläger, ein Maschinenbediener
Das LAG Nürnberg (Urt. v. 6.9.2022 – 1 TaBV 4/22) entschied über die Frage, ob der Arbeitgeber für die Anwendung einer Dienstwagenregelung der
Ein Projektleiter, Jahrgang 1965, war bei einem Unternehmen in der Zeit vom 1.12.2017 bis zum 30.6.2020 beschäftigt und erhielt ein gutes
Vor dem LAG Nürnberg stritten die Parteien über Entschädigungsansprüche des Klägers nach dem AGG nach einer erfolglosen Bewerbung.
Der Kläger ist
Problempunkt
Der schwerbehinderte Kläger ist bereits seit vielen Jahren bei der Beklagten beschäftigt. Aufgrund einer Werksschließung im Betrieb der
● Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, auf krankheitsbedingte Gründe gestützten Kündigung. Eine einem
Problempunkt
Eine 1965 geborene Verwaltungsangestellte rutschte am 25.1.2021, 15:30 Uhr, auf dem Weg zu dem im Sozial-/Pausenraum des Finanzamtes
Problempunkt
Der Kläger ist seit April 2016 bei dem Arbeitgeber als Verkehrsflugzeugführer beschäftigt. Er absolvierte im Mai 2018 einen Lehrgang zum
Problempunkt
Vorliegend stritten die Beteiligten gerichtlich über das Bestehen eines gesetzlichen Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG
Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die formwirksame Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Die (spätere) Klägerin war –
Problempunkt
Der Kläger ist als spezialisierter Softwareentwickler tätig. Gemäß dem Rahmenvertrag über eine freie Mitarbeit hat ihn ein IT-Unternehmen
Problempunkt
Die Klägerin, eine Berufsgenossenschaft, begehrt nach §§ 110, 111 SGB VII von der Beklagten zu 1, einem ihrer Mitgliedsunternehmen, und
Nach drei Tarifrunden und einem Schlichtungsversuch einigten sich die Tarifvertragsparteien Bund und VKA für die Arbeitgeberseite und ver.di und dbb
Der Arbeitgeber vergütete die Klägerin zunächst als Geschäftsstellenverwalterin beim Verwaltungsgericht mit der Entgeltgruppe 5. Nach der Erweiterung
Die Klägerin begehrt die Höhergruppierung. Sie hat die Ansicht vertreten, dass die von ihr geschuldeten Tätigkeiten „Leitung des Sachgebiets Personal
„Compliance” ist durch Praxis, Regulierung sowie Rechtsprechung zur zivilrechtlichen Haftung und strafrechtlichen Verantwortung, nicht zuletzt auch
Nach den unionsrechtlichen Vorgaben in Form des „Stechuhr-Urteils“ des EuGH bereits aus Mai 2019 bestand kein Zweifel mehr, dass die
Die Klägerin war seit dem 1.1.2017 im Gemeindevollzugsdienst gem. TVöD-VKA in der Entgeltgruppe 7 Stufe 3 eingruppiert. Sie forderte die Vergütung aus
